1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1) Výuční list z oboru vzdělání:
31-57-H/01 Výrobce textilií (denní studium) (1) In der Originalsprache
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2) Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
31-57-H/01 Hersteller/in von Textilien (Vollzeitstudium) (2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Verantwortung für die Entfaltung des eigenen Potenzials in einer lebenslangen Perspektive übernehmen;
- Aufgabenstellungen verstehen oder den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbständig sowohl im Team arbeiten;
- Lesekompetenz zur effektiven Arbeit mit Informationen und zur kritischen Bewertung von Texten anwenden;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- grundlegende naturwissenschaftliche, technische, informationstechnologische und mathematische Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahren in praktischen Zusammenhängen und zur Problemlösung in verschiedenen Lebensbereichen anwenden;
- sicher mit digitalen Technologien und der zugehörigen Software arbeiten und deren Entwicklung verfolgen;
- Informationen suchen, verarbeiten und kritische bewerten, algorithmisches Denken anwenden, in Online-Umgebungen kommunizieren und zusammenarbeiten sowie digitale Inhalten und einfache Modelle erstellen;
- sich in den grundlegenden Prinzipien der Funktionsweise von Informationssystemen auskennen, die Struktur und die Funktionen von Informationssystemen analysieren;
- sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prozessen des täglichen Lebens auskennen, Finanz- und Medienkompetenz besitzen;
- sich an die sich verändernden sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen anpassen, verantwortungsvolle wirtschaftliche Entscheidungen treffen;
- die höchste Qualität seiner Arbeit, Dienstleistungen und Produkte im Einklang mit technologischen Verfahren und Qualitätsstandards anstreben;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- textile Rohstoffe und Materialien für die Verarbeitung aufbereiten, Maschinen, Einrichtungen und Anlagen mit Materialien zur Herstellung von Lang- und Flachtextilien versorgen (je nach der Spezialisierung);
- textile Halbfabrikate und Produkte in verschiedenen Formen herstellen und aus den Maschinen, Einrichtungen und Anlagen abnehmen (je nach der Spezialisierung);
- textile Maschinen, Einrichtungen und Anlagen bedienen und ihre übliche Wartung ausführen (je nach der Spezialisierung);
- den Verlauf der Produktionsschnitte kontrollieren, eventuelle Mängel im technologischen Prozess feststellen und übliche Produktionsprobleme selbständig lösen (je nach der Spezialisierung);
- bei der Vorbereitung und Einstellung von Maschinen und Herstellungsanlagen zusammenarbeiten, die Qualität von textilen Rohstoffen, Halbfabrikaten und Produkten gem. den entsprechenden Normen kontrollieren (je nach der Spezialisierung);
- die Arbeit rationell organisieren und den Arbeitsplatz in Ordnung und Sauberkeit aufrechthalten, gültige Normen, bestimmte technologische und Arbeitsverfahren für konkrete textile Technologien einhalten;
- technische Daten über den Arbeitsverlauf und -ergebnisse erfassen, ästhetische Gesichtspunkte und Wirtschafts- und Effektivitätsprinzipien bei der Herstellung von Textilien geltend machen (je nach der Spezialisierung);
- textile Halbfabrikate und Produkte fertigstellen und für den Vertrieb vorbereiten.
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN
DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist bei der Ausübung von Berufen im Bereich der textilen Herstellung gültig.
Beispiele von möglichen Arbeitspositionen: Spinner, Weber, Wirker, Hersteller von ungewebten Textilien, Textilien-Veredler usw.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
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Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1
Tschechische Republik |
Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses
Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3 |
Bewertungsskala/Bestehensregeln |
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný) |
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet) |
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4 |
Internationale Abkommen
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Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
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6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
| Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung |
Anteil am Gesamtprogramm |
Zeitdauer |
| Schule / Berufsbildungszentrum |
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt. |
| Arbeitsplatz |
| Anerkannte Vorbildung / Praxis |
| Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung |
3 Jahre / 3 072 Stunden |
Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.
Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1 |
Stempel und Unterschrift
Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2025/2026 |
(*)Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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