ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1) Výuční list z oboru vzdělání:
65-51-H/01 Kuchař-číšník (denní studium)
(1) In der Originalsprache

2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2) Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
65-51-H/01 Koch-Kellner (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.

3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN

Allgemeine Kompetenzen:

  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Verantwortung für die Entfaltung des eigenen Potenzials in einer lebenslangen Perspektive übernehmen; 
  • Aufgabenstellungen verstehen oder den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbständig sowohl im Team arbeiten; 
  • Lesekompetenz zur effektiven Arbeit mit Informationen und zur kritischen Bewertung von Texten anwenden; 
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren; 
  • grundlegende naturwissenschaftliche, technische, informationstechnologische und mathematische Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahren in praktischen Zusammenhängen und zur Problemlösung in verschiedenen Lebensbereichen anwenden; 
  • sicher mit digitalen Technologien und der zugehörigen Software arbeiten und deren Entwicklung verfolgen; 
  • Informationen suchen, verarbeiten und kritische bewerten, algorithmisches Denken anwenden, in Online-Umgebungen kommunizieren und zusammenarbeiten sowie digitale Inhalten und einfache Modelle erstellen; 
  • sich in den grundlegenden Prinzipien der Funktionsweise von Informationssystemen auskennen, die Struktur und die Funktionen von Informationssystemen analysieren; 
  • sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prozessen des täglichen Lebens auskennen, Finanz- und Medienkompetenz besitzen; 
  • sich an die sich verändernden sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen anpassen, verantwortungsvolle wirtschaftliche Entscheidungen treffen; 
  • die höchste Qualität seiner Arbeit, Dienstleistungen und Produkte im Einklang mit technologischen Verfahren und Qualitätsstandards anstreben; 
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten.

Fachliche Kompetenzen:

  • Gemeinsam für beide Ausbildungsberufe, die Fachrichtung wählt die Schule:
  • Hygiene- und Sanitärmaßnahmen im Gastronomiebetrieb durchführen, Sicherheitsvorschriften und Grundsätze der Lebensmittelsicherheit und -hygiene sowie das HACCP-System einhalten; 
  • moderne Erkenntnisse über Ernährung, Lebensmittel, Getränke geltend machen, die Prinzipien der rationellen Ernährung, Diätarten und alternative Ernährungswege/arten unterscheiden;  
  • Eigenschaften und technologische Verwendbarkeit von Grundnahrungsmitteln und Getränken unterscheiden;  
  • Lebensmittel-Rohstoffe, Waren und Getränke im gastronomischen Betrieb lagern;  
  • Menüs, Getränke- und Speisekarten unter Anwendung gastronomischer Regeln und grundlegender Ernährungsregeln zusammenstellen;  
  • den Absatz von Erzeugnissen und Dienstleistungen abstimmen, Abrechnungen vornehmen;  
  • Preise für Produkte und Dienstleistungen im Gastronomiebetrieb berechnen; 
  • sich im wirtschaftlich-rechtlicher Sicherstellung des Großgastronomie-Betriebes orientieren;  
  • Marketingtools für die Präsentation der Betriebsstätte, des Angebots an Dienstleistungen und Produkten nutzen, verkaufsfördernde Mittel nutzen;  
  • Schriftstücke in den Bereichen Betrieb und Handel normgerecht erstellen;  
  • die grundlegenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Arbeits- und Brandschutz einhalten;  
  • festgelegte Normen (Standards) sowie die gültigen Vorschriften zum Qualitätsmanagement am Arbeitsplatz einhalten;  
  • Material, Energie, Abfälle, Wasser und andere Stoffe wirtschaftlich und umweltfreundlich behandeln; 
  • bei der Erfüllung der Arbeitspflichten im Einklang mit der Berufsethik handeln.
  • Fachliche Kompetenzen für die Ausbildung als Koch:
  • traditionelle warme Speisen der tschechischen und internationalen Küche zubereiten, technologische Verfahren bei der Zubereitung einhalten;  
  • Gerichte der üblichen kalten Küche und kalte Speisen für festliche Anlässe zubereiten und ästhetisch anrichten; 
  • Schlachtfleisch, Geflügel, Fisch und Wild für die Küchenverarbeitung vorbereiten, warme Speisen in der geforderten Qualität zubereiten, sie ästhetisch anrichten und ausliefern;   
  • neue kulinarische Techniken anwenden, Speisen richtig lagern; 
  • technische und technologische Anlagen im gastronomischen Betrieb benutzen und instand halten.
  • Fachliche Kompetenzen für die Ausbildung als Kellner:
  • Absatzarten und -techniken beherrschen;  
  • geeignete Bedienungsformen je nach Milieu und Charakter des gesellschaftlichen Anlasses anwenden, geeignetes Inventar benutzen;  
  • Speisen und Getränke je nach Art desr Betriebsstätte auf verschiedene Arten servieren; 
  • Catering- und Bankettservices sicherstellen, sich an der Organisation der Auslieferung von Speisen und Getränken an einem anderen Ort gemäß den Anforderungen des Kunden beteiligen; 
  • gesellschaftlich auftreten und im Umgang mit Gästen professionell handeln, in tschechischer und einer Fremdsprache auf dem Niveau A2+ sowie in einer weiteren Fremdsprache auf mindestens dem Niveau A1 kommunizieren.

4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN
DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND

Absolventen finden Beschäftigung im Bereich der Gastronomie in großen, mittleren oder kleinen Betrieben, je nach Ausrichtung des schulischen Ausbildungsprogramms entweder in der Speisenzubereitung und/oder im Absatz und in der Bedienung von Gästen. Nach dem Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung in diesem Bereich sind sie bereit für eine selbstständige Tätigkeit im Gastronomiebereich bereit.

Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: je nach Rahmenlehrplan der Schule: Koch oder Kellner.

5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES

Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle

Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1
Tschechische Republik
Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 

6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES

Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
Schule / Berufsbildungszentrum Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
Arbeitsplatz
Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 3 072 Stunden
Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.
Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
Stempel und Unterschrift
Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2025/2026

(*)Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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