3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Einen Überblick und Kenntnisse über die historische Entwicklung von Kultur und Kunsthandwerk haben und diese bei der Arbeit nutzen;
- grundlegende künstlerische Ausdruckstechniken beherrschen;
- die Kenntnisse der Akustik anwenden und auf die Klangqualität des Musikinstruments achten;
- verfügbare Informationsquellen über die gegenwärtigen Entwicklungstendenzen des Kunsthandwerks im jeweiligen Fachgebiet aktiv suchen und nutzen;
- technische Zeichnungen und vollständige technische Dokumentation für den Bau eines konkreten Musikinstrumentes im Einklang mit geltenden Normen und ästhetischen Parametern erstellen;
- die spezifische Programmausstattung für die graphische Gestaltung und Visualisierung von räumliche Objekten anwenden;
- den Zeitplan der einzelnen Arbeitsabläufe festlegen und traditionelle technologische Verfahren und Techniken sowie die Aspekte des Baus von Musikinstrumenten beherrschen und deren Herstellung vorbereiten können;
- geeignete Materialarten der Hilfs- und Grundmaterialien für die Anfertigung eines konkreten Musikinstrumentes mit entsprechenden funktionellen und ästhetischen Parametern wählen, gesundheitliche Unbedenklichkeit berücksichtigen;
- Saiteninstrumente nach einer Zeichnungsdokumentation oder künstlerischen Entwürfen bauen, ihre Oberflächenbehandlung vornehmen;
- entsprechende Normen und Vorschriften der Denkmalspflege berücksichtigen;
- ursprüngliche Musikinstrumente reparieren und rekonstruieren;
- technologische Disziplin einhalten.
- Bauteile von Tasteninstrumenten herstellen und deren Oberflächenbehandlung gemäß dem festgelegten technologischen Verfahren durchführen;
- Klaviere und Pianinos bauen;
- Tasteninstrumente restaurieren und reparieren;
- die Erst- und Folgedokumentation für eine konkrete Arbeit erstellen.
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