3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Struktur und Zuständigkeitsbereich der Staats -und Selbstverwaltungsorgane, Grundbedingungen und Vorgänge der Gewährleistung von Rechten und Pflichten der Empfänger verwaltungsöffentlicher Leistungen kennen;
- grundlegende Rechtsnormen und die Verwaltungsordnung bei der Lösung von Arbeitstätigkeiten und Situationen in einzelnen (ausgewählten) Bereichen der öffentlichen Verwaltung anwenden;
- einfache Rechtsschriftstücke und Unterlagen sachlich, sprachrichtig und formgerecht verarbeiten;
- Verwaltungsschriftstücke sowie andere Amtschriftstücke und Dokumente selbstständig verarbeiten und kontrollieren oder ausstellen;
- Untersuchungen, Tätigkeitsanalysen, Gebührenberechnungen und -bestimmungen durchführen, Unterlagen für Statistiken usw. verarbeiten;
- mit Computerprogrammen für die Staats- und Selbstverwaltung und mit dem Portal der Staatsverwaltung arbeiten;
- bereit sein, an Entwicklungsprogrammen der Region und Programmen der Europäischen Zusammenarbeit mitzuarbeiten;
- mit der Öffentlichkeit kommunizieren.
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