3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
Allgemeine Kompetenzen wurden währen der vorherigen Ausbildung erworben.
Fachliche Kompetenzen:
- Sich in der Kunstgeschichte, insbesondere in Bezug auf das eigene Kunsthandwerk auskennen;
- Grundlegende künstlerische Ausdruckstechniken für die Arbeit in der Branche nutzen;
- Technische Zeichnungen sowie Werksskizzen lesen können;
- Technologische Vorgehensweisen und traditionelle Techniken der Herstellung sowie Ausführung von Arbeiten in diesem Fachbereich beherrschen;
- Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte festlegen und die Einhaltung einzelner Etappen der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Materials sicherstellen;
- Geeignete Arten an Materialien und Hilfsmittel zur Fertigstellung der Stuckateurarbeiten mit den entsprechenden ästhetischen sowie funktionalen Anforderungen auswählen;
- Mischungen zur Durchführung von Stuckateurarbeiten vorbereiten;
- Arbeiten mittels des Ziehens von Profilen, mittels des Gießens in Gipsformen sowie in weitere Formen, mittels des Einpressens in Formen, durch Ritzen oder Kolorieren durchführen;
- Arbeiten entsprechend der Zeichnungsdokumentation, den Urmustern oder künstlerischen Entwürfen mittels geeigneter technologischer Vorgehensweisen und Techniken fertigstellen;
- Gips-, Lukopren- und Keilformen herstellen;
- Köpfe, Kegel, Simse, Ornamente, Sgraffiti und Plastiken aus Gips oder Kunstgestein herstellen;
- Einfache Reparaturen sowie Rekonstruktionen an beschädigten Teilen ursprünglicher Arbeiten durchführen; die entsprechenden Normen und Vorschriften aus dem Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
- Die Ausgangs- sowie Folgedokumentation zur konkreten Arbeit erstellen;
- Maschinen, Einrichtungen, Werkzeug sowie Hilfsmittel behandeln und die üblichen Wartungsarbeiten an diesen durchführen.
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