3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- den Gesundheitszustand von Kulturpflanzen kontrollieren und gegebenenfalls Überwachung von Schadorganismen außerhalb des Kulturbereichs durchführen;
- technologische Verfahren für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen beherrschen und ihren Einfluss auf das Auftreten und den Grad der Schädlichkeit von biotischen und abiotischen Schäden an Pflanzen bewerten;
- sich an der Umsetzung vorbeugender und direkter Maßnahmen zur Regulierung schädlicher Organismen beteiligen;
- geeignete Pflanzenschutzmethoden in Übereinstimmung mit dem Vorhandensein von Schadorganismen und den Grundsätzen des Verbraucher- und Umweltschutzes anwenden;
- Pflanzenschutzpläne für einzelne Kulturen im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes entwicklen;
- Arbeitnehmer im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schulen;
- die Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit der guten Pflanzenschutzpraxis und mit den geltenden Rechtsvorschriften zum sicheren Umgang mit Produkten verwalten;
- den Erfolg der durchgeführten Schutzmaßnahmen auswerten und Korrekturmaßnahmen vorschlagen;
- die Registrierung, Lagerung, Handhabung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsschutzes sicherstellen;
- die Grundsätze des Schutzes, der Verarbeitung und Lagerung von pflanzlichen Produkten befolgen;
- die auf den Pflanzenschutz ausgerichtete Technik verwenden, das Personal in der Anwendungstechnik schulen und auf Kontrollprüfungen von Maschinen und Geräten für den Pflanzenschutz achten;
- regelmäßige Wartung, Inspektion und Sanierung gebrauchter Maschinen und Geräte durchführen;
- Kraftwagen der Gruppen T (Traktor) und B (Pkw) fahren;
- phytopathologische Tätigkeiten im Hinblick auf den Schutz von Wasser, Bienen, Wild, Naturschutzgebieten und anderen Umweltbestandteilen bereitstellen.
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