3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Gedanken in der Muttersprache selbstständig und fließend ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
- Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
- Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
- unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
- an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
- mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
- mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
- ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
- die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
- über Grundkenntnisse der eigenen Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und über die bei der Arbeitssuche erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Fachliche Kompetenzen:
- die technische Dokumentation von Gehweg- und Straßenbelägen benutzen, grundlegende Belagszeichnungen und Schemata lesen und erstellen;
- den Werkstoffverbrauch bestimmen;
- die Eigenschaften von Grundmaterialien für die Pflasterung kennen;
- Arbeits- und Hilfsmittel, mechanisierte Handwerkzeuge, einfache Maschinen und Geräte für Pflasterarbeiten wählen und einsetzen;
- geeignete Materialien und Produkte für Pflasterarbeiten wählen und einsetzen, sie zum Verarbeitungsort transportieren und für die Verarbeitung vorbereiten;
- Arbeitsverfahren von Pflasterarbeiten auswählen;
- den Arbeitsplatz einschließlich seiner Abgrenzung vorbereiten und organisieren;
- grundlegende Messhilfsmittel und -verfahren für Pflasterarbeiten anwenden, das Quer- und Längsgefälle von Pflasterungen messen;
- Pflastersockel und -unterbau, Stützen und Bordsteine herstellen;
- Großpflaster, Mosaike, Pflaster aus Steinplatten, Betonplatten und Formstücken herstellen;
- Straßenrinnen herstellen;
- Pflasterungen abreißen und reparieren;
- die Arbeitsqualität in dem der Qualifikation angemessenen Umfang überwachen und beurteilen;
- gefährliche Stoffe erkennen und mit Abfällen gemäß den geltenden Vorschriften manipulieren.
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