3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Verkehrswege pflegen und instandhalten, dafür geeignete Maschinenanlagen einsetzen;
- Maschinen, Verkehrs- und Maschinenmittel für den Bau und Wartung der Verkehrswege bedienen, einstellen und reparieren und ihre übliche Wartung vornehmen;
- Termine für die regelmäßige Wartung und Kontrollen von Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge einhalten und ihre größere Beschädigung mit der rechtzeitigen Identifizierung der Mängel vorbeugen;
- Ursachen für die Störungen von Maschinen und Anlagen festlegen und Maßnahmen für die Reduktion ihres sich wiederholenden Auftretens vorschlagen;
- die Montage und Demontage der grundlegenden Maschinenkomplexe durchführen;
- empfohlene oder vorgeschriebene Werte messen, Maschinen und Anlagen mit Hilfe der vorgeschriebenen Methoden unter Nutzung von diagnostischen Geräten einstellen, Mängel diagnostizieren;
- die grundlegende Erfassung führen und einfache administrative, mit den Tätigkeiten der Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Maschinen und Anlagen zusammenhängende Tätigkeiten durchführen;
- verbindliche Arbeitsverfahren für einzelne Arbeitsplätze einhalten, auf die Genauigkeit der Durchführung der Arbeitsoperationen achten;
- die Entwicklung von Maschinen und Anlagen und ihren technischen Parameter und die Trends der Entwicklung, die ihre Betriebsfähigkeit sicherstellen, betrachten.
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