ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
36-69-H/01 Pokrývač (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
36-69-H/01 Dachdecker (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:

Allgemeine Kompetenzen wurden währen der vorherigen Ausbildug erworben.
 

Fachliche Kompetenzen:

  • gebrannte, Beton- und Fadenzement-Bedachung für Verschalung und Verlattung montieren, reparieren und warten;
  • Materialien und Erzeugnisse für Dachdeckarbeiten auswählen, an den Ort der Verarbeitung transportieren und zur Verarbeitung vorbereiten;
  • Werkzeuge, Arbeitshilfsmittel und Mechanisierungsmittel für Dachdeckarbeiten wählen und benützen;
  • den Arbeitsplatz vorbereiten und organisieren; Materialverbrauch und Arbeiteranzahl bestimmen;
  • Zusatzschichten des Dachmantels anfertigen, z.B. Sicherungsfolien, Hydro- , Wärmeisolationen und Dampfsperren;
  • optimale Arbeits- und technologische Bedingungen für Dachdeckarbeiten bewerten, wie z.B. Lufttemperatur, Feuchtigkeit usw.;
  • technische Dachdokumentation lesen, einfache Dachdeckerzeichnungen und Skizzen anfertigen;
  • einfache Berechnungen des Materialverbrauches durchführen;
  • die Qualität der erbrachten Arbeit kontrollieren und bewerten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist als Beschäftigter im Bauwesenbereich tätig. Er ist fähig, grundlegende Dachdeckertätigkeiten an Steildächern auszuführen: Ausfertigung von Untergründen für Bedachung, Montage, Reparatur, Wartung von Dachdichtungsbahnen und Bedachungen, Ausfertigung von Zusatzschichten des Dachmantels.
Beispiel möglicher Arbeitspositionen: Dachdecker.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 1–2 Jahre

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Mindestens Abschluss der mittleren Bildung mit Facharbeiterbrief (ISCED 353, EQF 3)

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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