ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
23-41-M/01 Strojírenství (dálkové studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
23-41-M/01 Maschinenbau (Fernstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:

Allgemeine Kompetenzen wurden währen der vorherigen Ausbildung erworben.

Fachliche Kompetenzen:

  • Maschinenteile und Maschinenvorrichtungen entwerfen und konstruieren, Werkzeug und Produktionshilfen für die Maschinenbauproduktion konstruieren;
  • geeignete Werkstoffe und Halbfabrikate für Maschinenteile und Vorrichtungen wählen, ihre Wärmebehandlung oder Oberflächenbehandlung vorschreiben;
  • Zeichnungen von Maschinenteilen, Anleitungen zum Zusammenbau, Baupläne und weitere Produkte der technischen Kommunikation lesen und anfertigen;
  • technologische Arbeitsschritte bei der Fertigung von Maschinenbauteilen, Werkzeugen und Erzeugnissen vorschlagen, Beschreibungen zu technologischen Verfahren erstellen, technologische Bedingungen dafür festlegen, maschinelle Anlagen, Vorrichtungen und Produktionshilfsmittel, Hilfsmittel und Betriebsstoffe dafür bestimmen und Konzeptionen für Werkzeuge und Produktionshilfsmittel für die technologischen Arbeitsschritte vorschlagen;
  • Programme für NC-Maschinen entwerfen;
  • Verfahren und Bedingungen für die Qualitätskontrolle von Bauteilen und Erzeugnissen festlegen;
  • Maschinenwartungspläne erstellen, Verfahren zur Diagnostik des technischen Zustands von Maschinen und Anlagen bzw. von Störungen an denselben ausarbeiten, über die Vorgangsweise bei Reparaturen entscheiden;
  • Betriebs-, Wartungs- und Reparaturunterlagen zu Maschinen und Anlagen anlegen, Daten für Ersatzteilebestellungen verarbeiten;
  • Maschinenbauteile und Geräte kontrollieren, Längenparameter, Winkel und Oberflächenqualität messen, elementare technische Größen messen und sich an komplexen Messungen und Probe-Inbetriebnahmen von Maschinen und Anlagen beteiligen, technische Werkstoff- und Betriebsstoffprüfungen durchführen;
  • Mess- und Prüfungsergebnisse auswerten, Ergebnisniederschriften und Protokolle zu diesen anfertigen;
  • die Prinzipien der technischen Normgebung und Standardisierung anwenden, bei der Lösung technischer Aufgaben die Normen, Maschinenbautabellen und weitere Informationsquellen nutzen;
  • Ideen und Entwürfe unter Nutzung von ICT präsentieren, Programme zur Unterstützung der projekt-, konstruktionstechnischen und technologischen Vorbereitung der Produktion sowie zur Unterstützung der technischen Maschinenpflege nutzen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent übernimmt in seinem Ausbildungsberuf im Maschinenbau Arbeitstätigkeiten im Bereich der Sicherstellung des projekttechnischen, konstruktionstechnischen und technologischen Abschnitts der Produktionsprozesse, bei der Organisation der Betriebstätigkeit, im handelstechnischen Bereich usw. Auf dem Gebiet der Maschinenwartung übernimmt er Aufgaben in Unternehmen inner- und außerhalb der Branche Maschinenbau.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Maschinenbautechniker, Technologe, Maschinen- und Anlagentechniker, Produktionsmeister, Qualitätskontrolleur u.a.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 2 Jahre

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Mittlere Bildung mit Abitur (ISCED 354, EQF 4)

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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