ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
82-41-M/15 Tvorba a vzorování bižuterie (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
82-41-M/15 Herstellung und Musterung von Modeschmuck (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
  • Kentnisse über die historische Entwicklung und aktuelle Trends der Kunstkultur und des künstlerischen Schaffens in diesem Bereich bei der Arbeit nutzen;
  • die eigene künstlerische Meinung anwenden, künstlerisch wahrnehmen und denken und sich selbständig ausdrücken;
  • die Möglichketen der künstlerischen Lösung basierend auf der Analyse der zugewiesenen Aufgabe wählen, diese bewerten und verteidigen;
  • die künstlerischen und ausdrucksstarken Möglichkeiten einzelner technologischer Verfahren, Techniken und Materialien nutzen;
  • bei der Erstellung der künstlerischen Gestaltung technische, produktionstechnische und wirtschaftliche Aspekte ihrer Umzetzung anwenden;
  • die technische Dokumentation erstellen;
  • traditionelle und neue technologische Verfahren und Techniken beherrschen;
  • einen umfassenden Überblick über die verwendeten Materialarten haben, ihre Eigenschaften beurteilen und über ihre Wahl hinsichtlich ihrer Ausdrucksmöglichkeiten und der daraus resultierenden künstlerischen Botschaft des realisierten Produkts entscheiden;
  • entsprechende Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel korrekt und entsprechend den jeweiligen Arbeitsabläufen verwenden;
  • die Arbeit perfekt und in Übereinstimmung mit der künstlerischen Absicht und den hohen Anforderungen an die resultierende Qualität ausführen;
  • Entwürfe für die Serienproduktion und für die exklusive und experimentelle Schmuckherstellung erstellen;
  • selbstständig technisch einfache bis sehr anspruchsvolle künstlerische Entwürfe durch geeignete Verfahren umsetzen, einzelne Arbeitsvorgänge genau und sorgfältig ausführen;
  • eigene Arbeit passend präsentieren;
  • die Prinzipien des professionellen Verhaltens, der Kommunikation und der Teamarbeit beherrschen;
  • grundlegende wirtschaftliche Tätigkeiten in Bezug auf das erwartete Berufsleben beherrschen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist im Bereich der Schmuckgestaltung und -herstellung tätig, wobei er kreative und fertigungstechnische Tätigkeiten ausübt, wie z. B. das Formen und Gravieren von Prägestempeln, die Gürtlerei, die Oberflächenveredelung, die kunsthandwerkliche Metallbearbeitung.  Der konkrete Einsatzbereich ergibt sich aus dem Schwerpunkt und der Profilierung der Berufsausbildung im schulischen Bildungsprogramm.
Er kann die relevanten Tätigkeiten entweder selbstständig oder in Designstudios und Werkstätten von Unternehmen durchführen, die sich mit der Gestaltung und Herstellung von Produkten des relevanten Sortiments beschäftigen. Er kann auch in der technischen Produktionsvorbereitung oder als Werkstatt- oder Abteilungsleiter für den Bereich Kunst und Handwerk tätig sein.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Designer und Hersteller von anspruchsvollen Produkten im relevanten Bereich des Schmuckgestaltung und -herstellung.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 096 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Überprüfung von Talentvoraussetzungen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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