3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- geeignete Werkstoffe für den Maschinenbau und für Reparaturtätigkeiten wählen und nutzen;
- geeignete technologische Produktionsverfahren einschließlich der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Reparaturen und die entsprechende technologische Ausrüstung verwenden;
- einfache Maschinenbauteile anfertigen;
- die Betriebszuverlässigkeit von Maschinen und Anlagen wieder herstellen und aufrechterhalten;
- Störungen an der eingesetzten Technik unter Verwendung objektiver und subjektiver Methoden und der zur Verfügung stehenden Diagnostikgeräte ermitteln;
- den Verschleißgrad und die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Maschinenteile unter Berücksichtigung eines optimalen Betriebes bewerten;
- technische Daten zu Ergebnissen und zum Arbeitsverlauf erfassen;
- Lichtbogenschweißen und Gasschweißen sowie autogenes Schneiden im Rahmen der entsprechenden Grundausbildung beherrschen;
- die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klassen T (Traktor), B (Pkw) und C (Lkw) besitzen;
- den Einfluss von Reparaturarbeiten auf die Umwelt bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung negativer Umwelteinflüsse treffen;
- wirtschaftlich handeln, wirtschaftliche Faktoren unter Berücksichtigung des Prinzips der Nachhaltigkeit geltend machen.
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