ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
82-41-M/14 Textilní výtvarnictví (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
82-41-M/14 Textildesign (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
  • bei der Arbeit die Kenntnisse über die historische Entwicklung und aktuelle Trends der bildenden Kultur und des künstlerischen Schaffens in der Branche nutzen;
  • eigenen bildkünstlerischen Standpunkt geltend machen, klar die bildkünstlerische Idee und den Inhalt der bildkünstlerischen Absicht formulieren;
  • die bildkünstlerische Lösung aufgrund der Analyse der gestellten Aufgabe wählen, in der Lage sein, sie zu beurteilen und zu verteidigen;
  • die bildkünstlerischen Möglichkeiten und Ausdrucksmöglichkeiten der technologischen Umsetzungsprozesse und Techniken und der verwendeten Materialien vom Standpunkt ihrer Ausdrucksmöglichkeiten und des endgültigen Ausklingens des realisierten Produktes nutzen;
  • bei der Erstellung vom künstlerischen Entwurf technologische, wirtschaftliche und Herstellungsaspekte der Umsetzung beachten, technische Dokumentation erstellen;
  • eigene Arbeit je nach der spezifischen Situation angemessen präsentieren, grundlegende Marketingaktivitäten in Bezug auf die Branche ausüben;
  • die Prinzipien des professionellen Auftretens und Grundsätze des Umgangs mit Kunden, Geschäfts- und Arbeitspartnern beherrschen;
  • einen umfassenden Überblick über die Arten von verwendeten Materialien haben, sie wirtschaftlich und ökologisch behandeln, in der Lage sein, ihre Eigenschaften zu beurteilen und über ihre Wahl zu entscheiden;
  • technologische Prozesse und Techniken beherrschen, die beste Umsetzung des künstlerischen Entwurfs wählen, kontinuierlich die Qualität der Ergebnisse der Teilbearbeitungsvorgänge auswerten;
  • richtig und nach den jeweiligen Arbeitsoperationen entsprechende Maschinen, Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel benutzen;
  • die Entwicklung neuer Technologien, Materialien, technischer Ausrüstung, etc. verfolgen und sie in Praxis umsetzen;
  • die grundlegenden ökonomischen Tätigkeiten in Bezug auf die zu erwartende professionelle Betätigung beherrschen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent kann aufgrund der erworbenen beruflichen Profilierung im ganzen Bereich der angewandten Kunst und Endverarbeitung in einer ganzen Reihe von Tätigkeiten arbeiten. Spezifische Bereiche seiner Betätigung in der industriellen Produktion oder der kunstgewerblichen handmade Produktion hängen von der Spezialisierung / Profilierung der absolvierten Fachausbildung je nach dem Lehrplan der Schule ab. Es handelt sich z. B. um Design der Webe- und Strickprodukte, Design der Spitzen und Stickereien, Druckdesign, Gestaltung von dekorativen Gegenständen aus textilen und natürlichen Materialien.
 
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Designer und Implementierer von anspruchsvollen Produkten im entsprechenden Bereich der angewandten Kunst. Entsprechende Tätigkeiten kann er entweder selbstständig oder in Designstudios, Workshops, Musterzentren und in den Werkstätten der sich mit der Gestaltung/Kreation und Produktion des relevanten Produktsortiments beschäftigenden Unternehmen ausüben. Er kann auch im Rahmen der technischen Produktionsplanung und als Leiter einer Werkstatt oder eines Abschnitts arbeiten, die den Bereich der angewandten Kunst und Produktion umfassen.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 736 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Überprüfung von Talentvoraussetzungen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
© Europäische Union, 2002-2022 | https://www.europass.eu, https://www.europass.cz