3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- bei der Arbeit Kenntnisse über die historische Entwicklung der Kunstkultur und des Kunsthandwerks anwenden;
- bei der Ausführung kunsthandwerklicher Arbeiten auf die letztendliche ästhetische Wirkung des finalen Produktes und die Genauigkeit seiner Ausführung achten;
- traditionelle technologische Vorgehensweisen und Prinzipien des Produktdesigns beherrschen und in der Lage sein, die Produktion vorzubereiten;
- einen Zeitplan für einzelne Arbeitsabläufe festlegen und sicherstellen, dass die verschiedenen Phasen des Arbeitsprozesses bei der Implementierung in einem bestimmten Material eingehalten werden;
- geeignete Arten von Grund- und Hilfsstoffen für die Herstellung eines bestimmten Produkts mit geeigneten funktionellen und ästhetischen Parametern auswählen, auch im Hinblick auf die Gesundheitssicherheit des Produkts;
- künstlerische handwerkliche Dekorations- und Gebrauchsgegenstände aus Metallen gemäß der Zeichnungsdokumentation, Originalmustern oder künstlerischen Entwürfen durch geeignete technologische Vorgehensweisen, einschließlich ihrer Oberflächenbehandlung, herstellen;
- relevante Normen und Vorschriften im Bereich der Denkmalpflege anwenden;
- Reparaturen und Rekonstruktionen von Originalprodukten oder -arbeiten durchführen;
- technologische Disziplin beachten;
- in der Fachrichtung für Schmiede-, Schlosser- und Gürtlerarbeiten professionell darauf vorbereitet sein, eine Art von Schweißlizenz zu erhalten, dh. die Prüfung vor einem Beauftragten innerhalb des gültigen Kurses zum Schweißen in einer Schutzatmosphäre oder zum Schweißen mit einer gepackten Elektrode oder zum Schweißen mit technischen Gasen zu bestehen.
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