3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- den aktuellen Zustand der Umwelt in einem konkreten Raum beurteilen;
- Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten auf die Umweltschutz analysieren und sie aus der Sicht der Rechtsvorschriften beurteilen;
- unerwünschte und unerlaubte Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten auf die Umwelt erkennen und Maßnahmen zu ihrer Eliminierung vorschlagen;
- Anwendung innovativer umweltschonender Technologien durchsetzen;
- bei der Planung und Beurteilung einer bestimmten Tätigkeiten den Einfluss auf die Umwelt und ihre soziale Auswirkung in Erwägung ziehen;
- Prinzipien, Verfahren und Anwendung von chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Methoden der Labor- und sensorischen Analysen beherrschen;
- passende Methode zur Analyse wählen, Proben entnehmen und bearbeiten, Analysen von einzelnen Bestandteilen der Umwelt durchführen;
- Ergebnisse der Analysen auswerten, gewonnene Daten bearbeiten und beurteilen, entsprechende Maßnahmen treffen;
- Inventarisation von Landschaft durchführen, gewonnene Angaben mit Daten aus zugänglichen Quellen vergleichen, daraus Schlüsse ziehen;
- Kenntnisse der Ökologie, Biologie, Chemie und anderen naturwissenschaftlichen Disziplinen bei der Durchführung von Arbeitstätigkeiten anwenden; Grundsätze des Naturschutzes in der Praxis kreativ umsetzen;
- menschliche Tätigkeit im Bereich der Unternehmung und der Gemeinde kontrollieren, Rechtsvorschriften einhalten und Grundsätze des Verwaltungsverfahrens beherrschen;
- Verfahren für die Pflege von den einzelnen geschützten Naturgebieten planen;
- Arbeiten bei der Pflege von geschützten Naturgebieten und von öffentlichen Grünanlagen organisieren;
- konkrete mit dem Landschaft- und Naturschutz und der Ladentwicklung zusammenhängende Maßnahmen planen.
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