ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
28-44-M/002 Aplikovaná chemie  analytická chemie (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
28-44-M/002 Angewandte Chemie  analytische Chemie (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Prinzipien und Funktionen von Maschinen, Geräten und Anlagen kennen, wie diese in Chemielabors und Chemiebetrieben zum Einsatz kommen, mit ihnen umgehen können, ein optimales Betriebsregime für ihren Einsatz sicher stellen, unter Berücksichtigung labortechnischer und technologischer Anforderungen und der Minimierung des Einflusses auf Arbeitsumfeld und Umwelt;
  • die Prinzipien, Verfahren und Anwendung von Methoden chemischer Analyse kennen, Analyseproben entnehmen und vor bereiten, sich für ein geeignetes Analyseverfahren entscheiden, Messungen lt. Anleitungen vornehmen, ihre Ergebnisse verarbeiten und auswerten;
  • Kenntnisse zu physikalisch-chemischen Inhalten von Prozessen und Operationen bei der Auswertung des Verlaufs technologischer Prozesse anwenden;
  • Kontrollanalysen während der einzelnen Produktionsphasen vornehmen (Rohstoffe, Halbfabrikate, Erzeugnisse und Abfall) und Maßnahmen zur Einhaltung ihrer geforderten Qualität vorschlagen;
  • Kenntnisse zum physikalisch-chemischen Wesen von Prozessen und Operationen bei der Auswertung des Verlaufs technologischer Prozesse anwenden;
  • entsprechende Normen und Analyse-Standardverfahren in den jeweiligen Labors und Betrieben sowie die technologische Disziplin in der Chemieproduktion einhalten, mit technischen und technologischen Unterlagen arbeiten, sich in Rechtsverordnungen im Bereich Chemie orientieren und ihre Einhaltung gewährleisten;
  • kleinere Arbeitsgruppen leiten und die Arbeit in Chemiebetrieben und Labors organisieren;
  • die Kenntnis von Methoden der chemischen Analyse in den unterschiedlichen Labortypen anwenden.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in Forschungs- und Dienstleistungslabors und Organisationen tätig, die sich mit Wasser- und Altmüllaufbereitung, Umwelt-Monitoring, Kontrolle der Einhaltung von Hygienevorschriften beschäftigen, in der chemischen Industrie und in den verschiedenen Zweigen der verarbeitenden Industrie sowie in den der Fachausbildung entsprechenden Referaten der staatlichen Verwaltung und Selbstverwaltung.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Dispatcher, Qualitätsprüfer, Meister, Normenbearbeiter, technischer Betriebsleiter und Technologe in den Bereichen Umweltschutz und Handelswirtschaft.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
© Europäische Union, 2002-2022 | https://www.europass.eu, https://www.europass.cz