3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Maschinen, maschinelle Anlagen und Metallbauten montieren, demontieren und reparieren;
- kleine Umbauten an Ersatzteilen vornehmen, und zwar auch durch einfache technologische Operationen in Form von maschineller Bearbeitung und Wärmebehandlung;
- den technischen Zustand der genannten Anlagen kontrollieren und ihre Betriebstüchtigkeit sichern;
- technologische Verfahren bei Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen festlegen;
- Leistungsparameter von Maschinen und maschinellen Anlagen messen und kontrollieren, Funktionsprüfungen durchführen, Protokolle zu diesen Messungen und Prüfungen anfertigen und die reparierten Anlagen dem Benutzer übergeben;
- den Betrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen steuern, verfolgen und kontrollieren;
- Maschinen und maschinelle Anlagen bei dem Benutzer installieren, in Betrieb nehmen und Einstellungen daran vornehmen;
- die vorgeschriebenen Unterlagen zum Anlagenbetrieb, zum technischen Zustand der Anlagen, zu Störungen und Reparaturen führen;
- Zeichnungen zur Instandsetzung oder Fertigung von Ersatzteilen anfertigen, geeignete Werkstoffe und Halbfabrikate für die Fertigung vorschlagen;
- mit Maschinenbauzeichnungen, Bauplänen, Normen, technologischen und anderen technischen Unterlagen arbeiten;
- Schweißarbeiten im Lichtbogenschweißverfahren (ZK 111 W01), als MAG-Schweißen (ZK 135 W01) oder als autogenes Schweißen (ZK 311 W01) ausführen.
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