3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- sich im Zugfahrplan auskennen;
- Transportdokumentation aufbewahren;
- Fahrwege bauen;
- Signale beim Schicken von einem Zug verwenden;
- Sicherheits- und Kommunikationsausrüstung betreiben;
- Eisenbahnsignale betreiben;
- Eisenbahnschalter bedienen;
- Dokumentation des Schienenpersonenverkehrs aufbewahren;
- Berechnung von Fahrpreisen, Fracht und Zuschlägen gemäß den gültigen Tarifen im Personenverkehr;
- Reisedokumente im Zug ausstellen;
- nach Verbindungen in Fahrplänen suchen;
- mit Kunden in mindestens einer Fremdsprache kommunizieren;
- die Bewegung von Fahrzeugen koordinieren;
- die Arbeit eines Fahrzeug- und Transportbüros ausführen;
- Instrumente von Informations- und Kommunikationstechnologien im Schienengüterverkehr verwenden;
- die mit dem Qualitätsmanagementsystem auf dem Arbeitsplatz zusammenhängenden, festgelegten Normen und Vorschriften einhalten;
- bei der Planung und Bewertung einer bestimmten Aktivität mögliche Kosten, Einnahmen und Gewinne, Umweltauswirkungen und soziale Auswirkungen berücksichtigen.
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