3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Sich in der Kunstgeschichte, insbesondere in Bezug auf das eigene Kunsthandwerk auskennen;
- Grundlegende künstlerische Ausdrucktechniken für die Arbeit in diesem Fachbereich nutzen;
- Technische Zeichnungen sowie Werksskizzen lesen können;
- Technologische Vorgehensweisen und traditionelle Techniken der Herstellung sowie Ausführung von Arbeiten in diesem Fachbereich beherrschen;
- Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte festlegen und die Einhaltung einzelner Etappen der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Materials sicherstellen;
- Bei der Ausführung kunsthandwerklicher Arbeiten auf die letztendliche ästhetische Anfertigung des finalen Produktes sowie die Exaktheit der Ausführung achten;
- Geeignete Arten an Materialien und Hilfsmitteln zur Fertigstellung des konkreten Perückenproduktes sowie zur Durchführung der maskenbildnerischen Tätigkeit in Einklang mit den entsprechenden ästhetischen sowie funktionalen Anforderungen auswählen;
- Szenische Perückenprodukte herstellen und maskenbildnerische Tätigkeiten ausüben – und zwar entsprechend der Zeichnungsdokumentation, den Urmustern oder künstlerischen Entwürfen mittels geeigneter technologischer Vorgehensweisen und Techniken mitsamt der Endbearbeitung herstellen;
- Frisuren gemäß Entwürfen anfertigen und bearbeiten; Haarergänzungselemente herstellen, aufsetzen und kleben; charakterisierende Perücken herstellen;
- Gesicht, Hände und Körper schminken und abschminken;
- Schminken gemäß dem Charakter des historischen Zeitraumes stilisieren;
- Diverse Arten an Theater-, Film- und Fernsehmasken herstellen, Gesichtsdeformationen durchführen;
- Masken kleben und abnehmen;
- Die entsprechenden Hygiene- und Gesundheitsvorschriften anwenden;
- Die entsprechenden Normen sowie Vorschriften aus dem Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
- Die Ausgangs- sowie Folgedokumentation zur konkreten Arbeit erstellen;
- Maschinen, Einrichtungen, Werkzeug sowie Hilfsmittel behandeln und die üblichen Wartungsarbeiten an diesen durchführen.
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