ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
53-41-H/002 Ošetřovatel (večerní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
53-41-H/002 Gesundheits- und Krankenpfleger (Abendschule)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Grundüberblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern;
  • effektiv die Arbeit im kleinen Team einschließlich der Teamleitung organisieren und bewältigen, Problemsituationen lösen;
  • über elementare Fertigkeiten der Informationsarbeit verfügen und Informations- und Kommunikationstechnologien benützen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • sich um die Körperpflege von Patienten einschließlich Kernaufgaben bei der Prophylaxe gegen Wundliegegeschwüre und dem Richten von Betten kümmern;
  • bei der Essensausgabe an Patienten helfen, bettlägrigen und bewegungsunfähigen Patienten helfen und sie bei Bedarf füttern;
  • bei Toilettengängen und Stuhlausscheidungen einschließlich Reinigungseinlauf helfen;
  • Körpertemperatur, Körpergröße und Gewicht messen;
  • Patienten zu spezifischen und allgemeinen Untersuchungen begleiten;
  • sich des Patientenumfeldes annehmen;
  • sich an der Bereitstellung von Spielen für Kinder beteiligen;
  • sich um die hygienische Behandlung Verstorbener kümmern;
  • Wärme- und Kälteversorgung sicherstellen;
  • Rehabilitationsuntersuchungen einschließlich Prophylaxe von Bewegungsstörungen durchführen;
  • ADL-Maßnahmen zur Erhöhung der Selbstständigkeit von Patienten ausführen;
  • sich an Annahme, Kontrolle, Verwaltung und Lagerung von Sanitätsmitteln und Wäsche, an deren Desinfizierung und Sterilisierung sowie an der Gewährleistung ausreichender Bestände beteiligen;
  • insbesondere beim Verbandwechsel, bei der Verabreichung von Medikamenten einschließlich Injektionen und Infusionen, der Abnahme von biologischem Material, der Verabreichung von Blasenkathedern und Harnblasenspülungen sowie Blasensonden und der Kathederpflege assistieren.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent des Ausbildungsberufes Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Sozialeinrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegezentren, in der häuslichen Patientenpflege, in Einrichtungen der Langzeitpflege, in sozialen Pflegeeinrichtungen, in der stationären Behindertenpflege, in der Alterspflege und in Palliativstationen sowie Hospizen tätig.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre 

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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