ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
31-43-M/003 Oděvnictví - konstrukce oděvů (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
31-43-M/003  Konfektion – Kleidungsdesign (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Eigenschaften von Kleidungsmaterialien beurteilen und diese Kenntnisse bei konstruktionstechnischer Vorbereitung der Produktion von Bekleidungsstücken nach konkreten Vorgaben anwenden;
  • konstruktionstechnische Unterlagen für die Herstellung von Bekleidungsstücken in der Einzel- und Industrieproduktion bearbeiten;
  • elementare Verfahren der Bekleidungsgestaltung nach Körpertypen einschließlich Änderungen beherrschen, ästhetisches Gespür bei Entwurf und Herstellung von Bekleidungsstücken anwenden;
  • sich in technologischen Unterlagen für die Herstellung von Bekleidungsstücken in der Einzel- und Industrieproduktion orientieren;
  • Kenntnisse über Einsetzbarkeit konkreter Maschinen und Anlagen für die Bearbeitung konkreter Bekleidungsstücke anwenden, Kenntnisse über Maschinen und Anlagen der Bekleidungsproduktion anwenden;
  • Bekleidungsstücke hinsichtlich ihrer Konstruktion, Ästhetik und Funktion, sowie aus produktionswirtschaftlicher Sicht bewerten;
  • grundlegende Verfahren der Herstellung von Bekleidungsstücken und die Grundlagen der Bedienung von Maschinen und Anlagen der Konfektionsindustrie beherrschen;
  • den Produktionsprozess bei unfertigen Bekleidungsstücken überwachen, Fehleranalysen vornehmen und die Qualität von Bekleidungsstücken auswerten;
  • Unterlagen für Lohnabrechnung und Kostenkalkulation erstellen und technisch-ökonomische Analyse durchführen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent übernimmt mittlere wirtschaftstechnische Funktionen in Bekleidungsfirmen verschiedener Größe bei der Sicherstellung der konstruktionstechnischen und technologischen Produktionsvorbereitung; nach einschlägiger Praxis und Einarbeitung in betriebstechnischen Funktionen kann er als Unternehmer im Produktionsmanagement und bei der Sicherstellung von handelswirtschaftlichen Tätigkeiten und Beratungsdiensten tätig sein.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Bekleidungstechniker, nach dem Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung Technologe in Arbeitsvorbereitung oder Bekleidungsproduktion, Qualitätskontrolleur für Bekleidungsindustrie,  Meister in der Produktion, Betriebsleiter oder im Einkauf von Kleiderstoffen und Vertrieb von Bekleidungserzeugnissen.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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