ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
39-41-L/502 Strojírenská a elektrotechnická zařízení (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
39-41-L/502 Maschinelle und elektrotechnische Einrichtungen (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • elementare elektrotechnische Geräte, Maschinen und Einrichtungen bedienen, und einfache Arbeiten und Tätigkeiten auf dem Gebiet derer Montage ausüben;
  • das Wesen der elementaren Messverfahren und Messtechniken verstehen und in der Lage sein, mit Messungen und Prüfungen die Grundfunktionen von elektrotechnischen und elektronischen Geräten überprüfen;
  • den Betrieb von elementaren Schaltungen, Blöcken und Geräten in der Elektrotechnik und Elektronik beherrschen;
  • die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen verstehen;
  • elektrotechnische Dokumentation lesen und benutzen, die notwendigen Informationen in Normen Fachliteratur, Tabellen und Diagrammen aussuchen, Schemen von einfachen Komponenten und Schaltungen zeichnen;
  • die in Elektrotechnik und Elektronik eingesetzten Grundmaterialien gebrauchen, deren Eigenschaften und Anwendungsbeispiele kennen;
  • technische Berechnungen unter Anwendung von entsprechenden Normen und Tabellen beherrschen;
  • mit spezifischer Anwendungssoftware in Elektrotechnik und Elektronik arbeiten;
  • die wichtigsten Grundprinzipien der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, vor allem Schutz vor den Auswirkungen von elektrischem Strom anwenden, und Erste Hilfe leisten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Die Absolventen können sich in den mittleren Führungspositionen in den Bereichen der Elektrotechnik und Elektronik betätigen, in Arbeitsaktivitäten, die mit der Problematik der Hausinstallationen, mit Montage und Reparatur von Flugzeugen, mit Bedienung, Montage und Anschluss von elektrischen Geräten (Starkstrom oder Schwachstrom) zusammenhängen.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Technologe in Stark- oder Schwachstromproduktion, Service-Techniker, Vorarbeiter, Mitarbeiter im Einkauf oder Vertrieb etc.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 2 Jahre / 77 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Mindestens Abschluss der mittleren Bildung mit Facharbeiterbrief (ISCED 353,EQF 3)

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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