ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
53-41-M/01 Zdravotnický asistent (dálkové studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
53-41-M/01 Medizinischer Assistent (Fernstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:

  • die physiologischen Funktionen und den Zustand von Patienten kontrollieren, Daten in die Krankenkarten übertragen, für Blasen- und Darmentleerungen sorgen;
  • die komplette hygienische Pflege übernehmen, sich um die Prophylaxe gegen Wundliegegeschwüre kümmern;
  • Essen nach Diätprogrammen an Patienten verteilen und auf deren Einhaltung achten, auf die Einhaltung des Flüssigkeitshaushalts achten;
  • Wärme- und Kälteversorgung sicherstellen;
  • die Rehabilitationspflege einschließlich Prophylaxe gegen Bewegungsstörungen übernehmen;
  • pflegerische Unterstützung zur Erhöhung der Eigenständigkeit von Patienten bieten;
  • sich an der Bereitstellung von  für Kinder beteiligen;Spielaktivitäten
  • sich an der Annahme, Kontrolle, Verwaltung und Lagerung von Arzneimitteln beteiligen;
  • sich an der Annahme, Kontrolle, Verwaltung und Lagerung von Sanitätsmitteln und Wäsche beteiligen;
  • Arzneimittel verteilen, mit Ausnahme intravenöser Anwendungen, Epiduralkathetern und intramuskulärer Injektionen bei Neugeborenen und Kindern bis zu 3 Jahren;
  • biologisches Material entnehmen, auf nicht-invasive Weise entnommenes biologisches Material und Kapillarblut mit Hilfe semiquantitativer Tests (Diagnosestreifen) untersuchen;
  • Sauerstofftherapien anwenden und überwachen;
  • sich an der Behandlung akuter und chronischer Wunden beteiligen;
  • Patienten für diagnostische Maßnahmen und Behandlungsmaßnahmen vorbereiten, Pflegeleistungen bei und nach diesen Maßnahmen erbringen;
  • sich an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Verlegung, Entlassung und dem Ableben von Patienten beteiligen;
  • mit medizinischer Dokumentation arbeiten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens mit stationärem und ambulantem Charakter sowie in der Hauskrankenpflege tätig; er ist als Gesundheitspfleger in sozialen Pflegeeinrichtungen tätig, und zwar insbesondere in Einrichtungen für langfristige medizinische Behandlungen, in Sozialpflegestationen, in stationären Einrichtungen für Behinderte sowie in Einrichtungen der Alten- und Hospizpflege.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Gesetz Nr. 96/2004 GBl CZ über Bedingungen zum Erwerb und zur Anerkennung der Befähigung zur Ausübung von nichtärztlichen medizinischen Berufen und zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitspflege und über die Änderung einiger zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtärztliche medizinische Berufe) und damit verbundener Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die AbiturPrüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
65 620–682
  • Arbeitsplatz
35 380–418
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
   
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 5 Jahre / 1 000–1 100 Konzultationstunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1

 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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