ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
79-41-K/610 Gymnázium – vybrané předměty v cizím jazyce (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
79-41-K/610 Gymnasium – ausgewählte Fächer in Fremdsprachen (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
  • über die für das weitere Studium erforderliche breite Allgemeinbildung verfügen;
  • in der ersten Fremdsprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, und in einer anderen Weltsprache auf dem Niveau B1 GeRS kommunizieren;
  • die eigene Meinung und den eigenen Standpunkt mündlich und schriftlich formulieren, konstruktiv über Probleme diskutieren;
  • den eigenen Lernprozess organisieren und steuern, sich an Bedingungen der tertiären Bildung adaptieren und die eigenen Ergebnisse objektiv bewerten;
  • sich an veränderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten, und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext haben;
  • sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in wirtschaftlich-gesellschaftlichen Phänomenen und Prozessen des täglichen Lebens orientieren;
  • über soziale und kulturelle Kompetenzen verfügen, die für das bürgerliche Leben  in einer demokratischen Gesellschaft und im integrierten Europa notwendig sind;
  • sich Informationen und Fertigkeiten aneignen, die für das Studium, das persönliche Leben und das Berufsleben in einem unbekannten Umfeld und unter internationalen Bedingungen erforderlich sind;
  • effektiv mit Informationen arbeiten, Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische, biologische, geographische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • das Verhältnis von Mensch und Natur begreifen, umweltfreundlich sowie im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • grundlegende Methoden gesellschaftswissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Forschung zu praktischen Zwecken und zur Weiterbildung nutzen, gegenüber neuen und originellen Verfahren und Problemlösungen offen sein;
  • die Prinzipien des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie der Brandverhütung kennen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist zum Studium an Universitäten, Hochschulen oder höheren Fachschulen für Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften vorbereitet.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 344, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 6 Jahre / 237 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Ukončení sedmi let povinné školní docházky
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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