ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
16-01-M/002 Ochrana přírody a prostředí (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
16-01-M/002 Natur- und Umweltschutz (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Fachterminologie aus den Bereichen Ökologie und Umweltschutz beherrschen;
  • Umweltveränderungen überwachen und auswerten, sich mit Vorbeugemaßnahmen gegen negative Einflüsse und Veränderungen beschäftigen;
  • Proben einzelner Naturelemente zwecks Analyse entnehmen und ihre Grundparameter ermitteln;
  • die Problematik der natürlichen Ressourcen und ihrer Nutzung, von Giftstoffen und ihren Wirkungen sowie der Abfallwirtschaft kennen;
  • sich in den Gesetzen und Vorschriften zum Umweltschutz auskennen und diese in der Praxis anwenden;
  • ausgewählte Organismen und unbelebte Naturelemente bestimmen;
  • die Verfahren des Forst- und Waldbaus und der entsprechenden Maßnahmen zur Waldregenerierung entsprechend dem jeweiligen Gewächs, Standort und der Waldkategorie kennen;
  • Planung und Taxationsverfahren unter Berücksichtigung aller Funktionen des Waldes beherrschen;
  • die spezifischen Verfahren der Forstwirtschaft in geschützten Wäldern sowie in Wäldern mit Zweckbestimmung kennen;
  • sich im bewaldeten Gelände anhand von Karten orientieren, mit Höhemessgerät, Kluppe und Taxationstabellen arbeiten;
  • elementare und wichtige spezifische Prinzipien der Unternehmertätigkeit auf dem Gebiet von Management- und Marketingverfahren in marktwirtschaftlichen Betrieben kennen;
  • mit Informationen in den Bereichen Ökologie und Umweltschutz arbeiten;
  • die eigenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Informationen zur Umwelt aktualisieren;
  • auf diesem Gebiet Kulturarbeit leisten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent übernimmt mittlere Leitungsfunktionen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes, bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der staatlichen Verwaltung, in der Produktion und im Dienstleistungssektor, in der Kulturarbeit und Informationstätigkeit.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Meteorologe, Hydrologe, Wasserschutzbeauftragter, Natur- und Landschaftsschutzbeauftragter, Forstschutzbeauftragter, Beauftragter für Abfallwirtschaft, Beauftragter für den Schutz der Atmosphäre.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
© Europäische Union, 2002-2022 | https://www.europass.eu, https://www.europass.cz