ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
16-01-M/01 Ekologie a životní prostředí (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
16-01-M/01 Ökologie und Umwelt (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
  • den aktuellen Zustand der Umwelt in einem konkreten Raum beurteilen;
  • Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten auf die Umweltschutz analysieren und sie aus der Sicht der Rechtsvorschriften beurteilen;
  • unerwünschte und unerlaubte Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten auf die Umwelt erkennen und Maßnahmen zu ihrer Eliminierung vorschlagen;
  • Anwendung innovativer umweltschonender Technologien durchsetzen;
  • bei der Planung und Beurteilung einer bestimmten Tätigkeiten den Einfluss auf die Umwelt und ihre soziale Auswirkung in Erwägung ziehen;
  • Prinzipien, Verfahren und Anwendung von chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Methoden der Labor- und sensorischen Analysen beherrschen;
  • passende Methode zur Analyse wählen, Proben entnehmen und bearbeiten, Analysen von einzelnen Bestandteilen der Umwelt durchführen;
  • Ergebnisse der Analysen auswerten, gewonnene Daten bearbeiten und beurteilen, entsprechende Maßnahmen treffen;
  • Inventarisation von Landschaft durchführen, gewonnene Angaben mit Daten aus zugänglichen Quellen vergleichen, daraus Schlüsse ziehen;
  • Kenntnisse der Ökologie, Biologie, Chemie und anderen naturwissenschaftlichen Disziplinen bei der Durchführung von Arbeitstätigkeiten anwenden; Grundsätze des Naturschutzes in der Praxis kreativ umsetzen;
  • menschliche Tätigkeit im Bereich der Unternehmung und der Gemeinde kontrollieren, Rechtsvorschriften einhalten und Grundsätze des Verwaltungsverfahrens beherrschen;
  • Verfahren für die Pflege von den einzelnen geschützten Naturgebieten planen;
  • Arbeiten bei der Pflege von geschützten Naturgebieten und von öffentlichen Grünanlagen organisieren;
  • konkrete mit dem Landschaft- und Naturschutz und der Ladentwicklung zusammenhängende Maßnahmen planen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in mittleren Leitungsfunktionen der staatlichen Verwaltung im Bereich des Umweltschutzes, der Forst- und Landwirtschaft, in Bauämtern, in der Verwaltung von Landschaftsschutzgebieten und Nationalparks, in Inspektionen des Umweltschutzes und Abteilungen der Umweltüberwachung, im hygienischen Dienst, in Bereichen der Wasserwirtschaft und der ökologischen Beratung und Bildung tätig. Er übernimmt ebenfalls Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mit Überwachung und Durchführung der Kontrolle von einzelnen Bestandteilen der Umwelt, in Unternehmen, die sich mit Rekultivierung und Grünanlagenpflege, hydrogeologischer Forschung und Abfallwirtschaft beschäftigen.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Ökologe - Beschäftigter in den Bereichen Natur-, Landschaftsschutz und Luftreinhaltung, Umweltreferent der staatlichen Verwaltung, Hydrologe, Meteorologe.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 096 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
© Europäische Union, 2002-2022 | https://www.europass.eu, https://www.europass.cz