ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
53-41-M/001 Všeobecná sestra (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
53-41-M/001 Allgemeine Schwester (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
Fachliche Kompetenzen:
  • Festlegung der Pflegediagnose und des Pflegeplans auf Basis der Pflegeanamnese, Auswertung der Ergebnisse der erbrachten Pflegebetreuung;
  • Führung von Gesprächen mit dem Patienten und Gewinnung der erforderlichen Information;
  • Gewährleistung eines sicheren und geeigneten Umfelds für die Therapie sowie der Einhaltung des Therapieregimes;
  • Gewährleistung und komplexe Befriedigung der bio-psycho-sozialen Bedürfnisse der Klienten/Patienten;
  • Monitoring und Bewertung der physiologischen Funktion, mit Hilfe der eigenen Sinne und von Gerätetechnik;
  • Ausführung von Screening-Untersuchung, biochemischer Urinuntersuchung zur Orientierung und Glykämieuntersuchung, Entnahme von biologischem Material und orientierende Auswertung der Untersuchungsergebnisse;
  • Untersuchung von akuten und chronischen Wunden;
  • Ausführung der Kathetisierung der Harnblase von Frauen sowie Mädchen über 10 Jahren und der Harnblasenspülung bei Frauen, Männern sowie Kindern über 10 Jahren;
  • komplexe Problemlösung in Verbindung mit der Ernährung und Ausscheidung;
  • Gewährleistung der Verabreichung von Heilpräparaten über Verdauungstrakt, Haut, Bindhautbeutel, Scheide, Atemwege, Injektion in Muskel und Haut, Injektion oder Infusion subkutan oder intravenös (mit Ausnahme von intravenösen Injektionen und Infusionen bei Neugeborenen);
  • Applizierung (unter direkter Anleitung des Arztes) oder Assistenz bei der Applizierung intravenöser Blutderivate, die durch Fraktionierung menschlichen Plasmas hergestellt wurden;
  • Aufzeichnung eines EKGs, Überwachung und Auswertung;
  • Sauerstofftherapie einführen und aufrecht erhalten;
  • Vorbereitung von Patienten für diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Assistenz bei diesen Maßnahmen, ggf. deren Ausführung laut Anweisung des Arztes, Sicherstellung der pflegerischen Fürsorge bei und nach diesen Maßnahmen;
  • Beteiligung an der Instrumentierung im Operationssaal;
  • Arbeit mit medizinischer Technik, Umsetzung sicherer Arbeitsabläufe bei der Arbeit mit Geräten;
  • Ausführung von Rehabilitationsbehandlungen und Prävention von Immobilitätsstörungen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Physio- oder Ergotherapeuten;
  • Sicherstellung von Maßnahmen in Verbindung mit der Aufnahme, Verlegung, Entlassung und dem Ableben von Patienten;
  • Führung der Behandlungsdokumentation und Arbeit mit dem Informationssystem der medizinischen Einrichtung;
  • erzieherischer Umgang mit dem Patienten;
  • Gewährung der grundsätzlichen Hilfe und Beratung für Klienten und Patienten in sozialmedizinischen Problemfällen;
  • Gewährung von erster Hilfe vor Eintreffen des Arztes, Beteiligung an der ärztlichen ersten Hilfeleistung und an Krisenhilfe und Intervention;
  • Unterstützung von Einzelnen, Familien und Gruppen im Rahmen der pflegerischen Gesundheitsbetreuung, Zusammenarbeit bei der Realisierung von Programmen, die auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung gerichtet sind;
  • Beteiligung an Forschungsuntersuchungen und an Informationssammlung;
  • Führung eines Pflegeteams und Gewährleistung des Sprechstundenbetriebs praktischer und Fachärzte;
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die medizinische Nachversorgung und Sozialfürsorge leisten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent des Ausbildungszweigs kann in allen medizinischen Einrichtungstypen als medizinischer Mitarbeiter in Einrichtungen sozialer Dienste und Fürsorge oder im privaten Pflegedienst eingesetzt werden, und zwar hinsichtlich des für die Berufsausübung der allgemeinen Schwester festgelegten Umfangs und Levels (medizinischer Mitarbeiter mit Befähigung zur Ausübung des medizinischen Berufs ohne fachliche Beaufsichtigung).
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
75,19 % 3 226 Stunden
  • Arbeitsplatz
24,81 % 1 064 Stunden
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
   
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 290 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1

 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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