ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
29-46-M/001 Technologie potravin  zpracování mléka (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
29-46-M/001 Nahrungsmitteltechnologie  Milchverarbeitung (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • die Prinzipien der Verarbeitung von Rohstoffen zu Nahrungsmitteln kennen, insbesondere in der Molkereiproduktion;
  • Kenntnisse zur chemischen Zusammensetzung, Lagerung , Aufbereitung und den Nutzungsmöglichkeiten von Milch bei der Verarbeitung zu Molkereierzeugnissen anwenden;
  • technologische Verfahren und Prinzipien der Betriebshygiene bei der Milchverarbeitung und in der Molkereiwarenproduktion beherrschen;
  • alle Herstellungs- und Zusatzverfahren des entsprechenden Molkereibetriebs selbstständig beherrschen, kleinere Betriebsabteilungen leiten, entstandene technologische Probleme bei der Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung von Milch und Molkereierzeugnissen lösen;
  • Maschinen und maschinelle Anlagen in Molkereibetrieben bedienen;
  • Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie technologische Verfahren einhalten, das Sanitieren des Nahrungsmittelbetriebs sichern;
  • äußerst wirtschaftlich mit Rohstoffen, Halbfabrikaten, Erzeugnissen und weiterverwendbaren Abfallstoffen umgehen;
  • technologische Berechnungen und statistische Auswertungen im Zusammenhang mit der Milchverarbeitung und der Herstellung von Molkereiprodukten vornehmen;
  • Qualitätsparameter der Eingangsrohstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse des gesamten technologischen Prozesses festlegen, auswerten und korrigieren können;
  • die vorgeschriebene Betriebsabrechnung des Molkereibetriebs führen, technische Unterlagen und Laborunterlagen erstellen;
  • sich in den Nahrungsmittelgesetzen auskennen sowie in den Bereichen Logistik und Marketing der Molkereiindustrie;
  • die Nahrungsmittelproduktion aus der Sicht möglicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt beurteilen, im Einvernehmen mit den Umweltschutzprinzipien vorgehen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Mittlere wirtschaftstechnische Funktionen in der Nahrungsmittelindustrie, insbesondere in der Milchindustrie, im Unternehmer- und Dienstleistungssektor bei Einkauf, Verkauf und Distribution von Nahrungsmitteln. Der Absolvent kann außerdem in Labors der Lebensmittel-Qualitätskontrolle tätig sein.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Technologe, Meister, Normensachbearbeiter, Laborant, Techniker, kaufmännischer Angestellter, Einkaufsagent, Mitarbeiter der Absatzabteilung.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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