ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
43-41-M/01 Veterinářství (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
43-41-M/01 Veterinärmedizin (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
  • die Einhaltung  hygienischer Grundsätze in Tierhaltungen kontrollieren;
  • bei der Arbeit mit Tieren positive Beziehung und verantwortlichen Umgang mit Tieren haben, guten gesundheitlichen Zustand der Tiere sichern;
  • Aufzucht und Zucht einzelner Tierarten oder –kategorien einschließlich der Labor- und Versuchstiere durchführen;
  • bei veterinären Eingriffen in Tierhaltungen und in Einrichtungen im Veterinär- und Tierzuchtbereich assistieren;
  • bei der Verabreichung von Arzneimitteln und Veterinärprodukten assistieren;
  • kranke und verwundete Tiere unter der Aufsicht des Tierarztes behandeln;
  • biologische Proben entnehmen und partielle Untersuchungen durchführen;
  • Insemination durchführen, Sperma entnehmen und mit geeigneten Methoden untersuchen; 
  • die Methoden zur Sicherstellung von Trächtigkeit anwenden, die Geburt durchführen, Tiere nach der Geburt behandeln;
  • Desinfektion, Desinsektion und Deratisation sicherstellen;
  • veterinärmedizinische Untersuchung der Schlachttiere und des Schlachtfleisches auf dem Schlachthof und bei Hausschlachtungen  sicherstellen;
  • hygienische Bedingungen bewerten und hygienische Anforderungen an die Gewinnung und Bearbeitung von Rohstoffen tierischer Herkunft sicherstellen;
  • veterinäre Pflege und Schutz der Menschen und Tiere vor den durch die schädlichen Nahrungsmittel, Futter und Rohstoffe tierischer Herkunft verursachten Krankheiten sichern;
  • Beurteilung und Bewertung beim Einkauf von Schlachttieren durchführen;
  • Proben entnehmen und grundlegende Laboruntersuchungen von Nahrungsmitteln und Rohstoffe tierischer Herkunft durchführen;
  • Hygiene und Sanierung von Nahrungsmittelbetrieben sichern;
  • Lenkberechtigung für die Kraftfahrzeuge der Klasse B haben. 
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent übernimmt mittlere Führungspositionen im Bereich der veterinärtechnischen Tätigkeiten. Veterinärassistenten helfen den Tierärzten (unter ihrer Aufsicht und Verantwortung) vor allem bei der Kontrolle der Einhaltung von hygienischen Grundsätzen in Tierhaltungen, bei der Herstellung und Bearbeitung von tierischen Produkten, bei der Durchführung von der Diagnostik der Allergenen, bei der Untersuchung von Schlachttieren und Schlachtfleisch. Der Absolvent kann als Laborant oder Zootechniker in Tierhaltungen, Zuchtbetrieben, Heimen der verlassenen Tiere, in Instituten für gefährdete Tiere, in Tiergeschäften, Haltungen von fremdländischen Tieren, im Bereich vom Marketing der Veterinärprodukte oder als selbständiger Unternehmer arbeiten.  Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Veterinärtechniker, Veterinärassistent, Laborant, Zootechniker, Verkäufer von Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, selbständiger Unternehmer usw.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 096 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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