ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
78-42-M/005 Zdravotnické lyceum (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
78-42-M/005 Medizinisches Lyzeum (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens zwei Fremdsprachen meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an die sich verändernden Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für das Studium medizinischer Fächer nötig sind;
  • Einsicht in die Problematik der im Gesundheitswesen angewandten Fächer und eine reale Vorstellung über Inhalt und Probleme eines Hoch- und Fachschulstudiums für die einzelnen medizinischen Berufe erlangen;
  • Grundmethoden wissenschaftlicher Arbeit sowie naturwissenschaftlicher und medizinischer Forschung beherrschen;
  • naturwissenschaftliche Prinzipien zur Lösung von Problemen in Zusammenhang mit den Eigenschaften und dem Verhalten von Bioplasmen, d. h. mit der Gesundheit des Menschen anwenden;
  • Daten, die durch Beobachtung, Experimente und Messung von chemischen, physikalischen und biologischen Prozessen in lebendigen Stoffen gewonnen werden, selbstständig verarbeiten und interpretieren;
  • Fachterminologie verwenden, insbesondere in der allgemeinen Symptomatologie;
  • mit den Mitteln von Informations- und Kommunikationstechnologien effektiv arbeiten und erworbene Fähigkeiten gemeinsam mit den aus der Fachliteratur gewonnenen Informationen anwenden, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens;
  • fachtechnologische Kenntnisse anwenden;
  • theoretische Erkenntnisse bei der aktiven Unterstützung und dem Schutz der Gesundheit anwenden und sich im System der Gesundheitspflege orientieren.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent des medizinischen Lyzeums ist insbesondere zu einem weiteren Studium eines medizinischen Fachs an medizinischen, pharmazeutischen, medizinisch-sozialen und anderen Fakultäten von Hoch- und Fachschulen befähigt.
Die Aneignung der wesentlichen Fähigkeiten schafft gemeinsam mit einer vollständigen fachlichen Bildung auch sehr gute Voraussetzungen für einen unmittelbaren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt an spezifischen Arbeitsplätzen, zum Beispiel in der medizinischen Verwaltung, in einer Krankenkasse und in medizinisch-sozialen Abteilungen von Organen der öffentlichen Verwaltung.
Beispiele möglicher Arbeitspositionen: Mitarbeiter in der medizinischen Verwaltung, in einer Krankenkasse und in medizinisch-sozialen Abteilungen von Organen der öffentlichen Verwaltung.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 344, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
© Europäische Union, 2002-2022 | https://www.europass.eu, https://www.europass.cz