ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
75-41-M/005 Sociální péče - sociální činnost pro etnické skupiny (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
75-41-M/005 Sozialfürsorge - Soziale Arbeit für ethnische Gruppen (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • sich in der Sozialpolitik des Staates und ihren Instrumenten auskennen, insbesondere in Bezug auf ethnische Minderheiten;
  • die grundlegenden Rechtsnormen kennen und sie zu Gunsten von Klienten anwenden können;
  • einen Überblick über den Aufbau der öffentlichen Verwaltung und die Kompetenzen ihrer Behörden haben, grundlegende Rechtsverfahren kennen;
  • über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Methoden sozialer Arbeit und der Arbeit mit ethnischen Minderheiten verfügen;
  • sich in der Status- und Rechtsproblematik ethnischer Minderheiten und der Problematik multikulturellen Zusammenlebens, insbesondere in der ČR und der jeweiligen Region, sowie bezüglich einer bestimmten Minderheit, vor allem der Roma, auskennen;
  • über Fähigkeiten verfügen, die zur Vertiefung des Rechtswissens der Bürger und zu multikultureller Erziehung beitragen;
  • im Umgang mit Klienten Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Gesundheits- und Familienerziehung anwenden können;
  • Klientengespräche führen, die Regeln der professionellen Ethik einhalten und die Rechte der Klienten wahren;
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Ökonomie zum Verständnis der Sozialpolitik und im Umgang mit den Klienten nutzen;
  • Kenntnisse über die ethnische Gruppe der Roma besitzen, ihre Geschichte und kulturellen Traditionen kennen, über Grundkenntnisse in ihrer Sprache verfügen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent dieses Ausbildungsbereiches arbeitet mit Minderheiten, insbesondere in Regionen mit hohem Roma-Anteil. Er ist zum Beispiel als Mitarbeiter von Sozialämtern der staatlichen Verwaltung und Selbstverwaltung tätig, auf Arbeitsämtern und in nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen, die sich mit Minderheitsfragen beschäftigen. Der Absolvent hat die notwendigen Voraussetzungen, um als pädagogischer Assistent in Schulklassen aus einem sozial benachteiligten Umfeld zu arbeiten.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Sozialarbeiter, Sachbearbeiter in der staatlichen Verwaltung, Referent der Selbstverwaltung, pädagogischer Assistent.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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