ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
36-45-M/002 Technická zařízení budov (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
36-45-M/002 Gebäudeanlagentechnik (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • einen Überblick über Baustoffe und Baukonstruktionen besitzen;
  • die bei der Gebäudeanlagentechnik verwendeten Materialarten und deren Eigenschaften kennen;
  • über Grundkenntnisse der Mechanik fester Körper, der Dehnbarkeit und Festigkeit, Hydromechanik und Thermomechanik verfügen;
  • mit spezifischen Benutzerprogrammen des Fachbereiches arbeiten;
  • die Verfahren der technischen Darstellung und für Maschinenbau- und Bauzeichnungen kennen;
  • über Grundfertigkeiten für die Ausführung von Hausinstallationen verfügen;
  • die Systeme technischer Gebäudeanlagen und deren Funktionen kennen;
  • grundlegende Berechnungen vor nehmen, die technologischen und konstruktionstechnischen Verfahren einschließlich Messung und Regelung kennen und umsetzen: Heizquellen und -verteilungen, Heizungen, Wasserversorgung, Kanalisation, Gasleitungen, Belüftung und Klimaanlagen;
  • sich in der Durchführung von Messungen auskennen, insbesondere in der Heiztechnik und Lufttechnik;
  • die Messverfahren im Bereich der Wärme-, Lufttechnik und Hydromechanik kennen und Messungen vornehmen;
  • die Montage-, Bedienungs-, Wartungs- und Prüfverfahren der Gebäudeanlagentechnik kennen;
  • Projektunterlagen, Abnahme- und Prüfprotokolle zur Gebäudeanlagentechnik unter Anwendung der entsprechenden technischen Normen und Vorschriften sowie unter Nutzung von Computerprogrammen erstellen;
  • die Technologien der Wasseraufbereitung und Klärwasserreinigung kennen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent findet in mittleren wirtschaftlich-technischen Funktionen im Bauwesen (Heizung, Sanitärtechnik. Lufttechnik, Gasverteilungen) ein Betätigungsfeld. Der Absolvent ist bei der projekttechnischen Vorbereitung, Umsetzung und Wartung von Betriebssystemen, bei der Leitung der Produktion von Bauteilen der Gebäudeanlagentechnik, in Labors, in der Forschung und Verwaltung tätig. Nach Erhalt der erforderlichen Berufserfahrung und der vorgeschriebenen Qualifikationen (Autorisierung) ist der Absolvent fachlich zur Existenzgründung im gebundenen Gewerbe im Bauwesen befähigt.
Beispiel für mögliche Arbeitspositionen: Bauplaner, Bautechniker-Meister, Bautechniker für Investitionen und Engineering Technologe, Sachbearbeiter in der Verwaltung.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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