3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
- eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
- sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
- sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
- Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
- die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
- ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
- die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
Fachliche Kompetenzen:
- die Senkung, Aufstockung oder den Entzug von Sozialleistungen lt. den entsprechenden Vorschriften bemessen, berechnen bzw. über sie entscheiden;
- sozialbedürftige Mitbürger erfassen;
- mit Klienten kommunizieren, die Berufsethik und die Rechte der Klienten einhalten;
- Unterlagen für Folgeinstitutionen und Organisationen bearbeiten;
- Unterlagen für Sozialhilfepläne bearbeiten;
- Verwaltungsaufgaben zu kleineren Sozialfürsorgeprogrammen erledigen;
- Sozialdienste organisieren;
- das Verwaltungsrecht und andere Kenntnisse rechtlicher Teilbereiche anwenden;
- Kenntnisse aus den Bereichen Wirtschaft und Finanzierung von Sozialwesen und -einrichtungen nutzen;
- sich in der Problematik des Sozialwesens der Region auskennen.
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