ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
53-41-H/01 Ošetřovatel (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Zeugnis über die Ausbildungsabschlussprüfung:Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
53-41-H/01 Gesundheits- und Krankenpfleger (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:

  • Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
  • das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • eigene Gedanken und Meinungen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, über Motivation zum Vertiefen eigener Sprachkompetenzen verfügen;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.


Fachliche Kompetenzen:

  • Körperpflege bei Patienten durchführen, Kernaufgaben bei der Prophylaxe gegen Wundliegen durchführen, Betten machen;
  • bei Essensausgabe an Patienten helfen, bettlägerigen und bewegungsunfähigen Patienten beim Essen helfen und diese bei Bedarf füttern;
  • bei Toilettengängen und Stuhlausscheidungen helfen, bei Bedarf Reinigungseinlauf durchführen;
  • Körpertemperatur, Größe und Gewicht messen;
  • Patienten zu Fachuntersuchungen und Untersuchungen begleiten;
  • das Patientenumfeld pflegen;
  • bei Sicherstellung von Spielaktivitäten für Kinder mitwirken;
  • Körper von Verstorbenen versorgen;
  • Wärme- und Kälteversorgung sicherstellen;
  • Rehabilitationsuntersuchungen einschließlich Prophylaxe von Bewegungsstörungen durchführen;
  • therapeutische Maßnahmen zur Erhöhung der Selbstständigkeit von Patienten üben;
  • bei der Annahme, Kontrolle, Verwaltung und Lagerung von Sanitätsmitteln und Wäsche, deren Desinfizierung und Sterilisierung sowie an der Sicherstellung ausreichender Bestände mitwirken;
  • bei Verbandwechsel, Verabreichung von Medikamenten einschließlich Injektionen und Infusionen, Abnahme von biologischem Material, Verabreichung von Blasenkatheder und Harnblasenspülungen sowie Blasensonden und Kathederpflege mitwirken.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Sozialeinrichtungen, besonders in Krankenhäusern oder Pflegezentren, in der häuslichen Patientenpflege, in Einrichtungen der Langzeitpflege, in sozialen Pflegeeinrichtungen, in der stationären Behindertenpflege, in der Alterspflege und in Palliativstationen sowie Hospizen tätig.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit dem Facharbeiterbrief
ISCED 3C, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
​ISCED 4A, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften.
Gesetz Nr. 96/2004 GBl CZ über Bedingungen zum Erwerb und zur Anerkennung der Befähigung zur Ausübung von nichtärztlichen medizinischen Berufen und zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitspflege und über die Änderung einiger zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtärztliche medizinische Berufe) und damit zusammenhängende Vorschriften.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
50 1 536
  • Arbeitsplatz
50 1 536
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
   
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 3 072 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1

 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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