ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
66-51-H/022 Prodavač a výrobce lahůdek (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
66-51-H/022 Verkäufer und Hersteller von Feinkost (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Grundüberblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern;
  • effektiv die Arbeit im kleinen Team einschließlich der Teamleitung organisieren und bewältigen, Problemsituationen lösen;
  • über elementare Fertigkeiten der Informationsarbeit verfügen und Informations- und Kommunikationstechnologien benützen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Lebensmittelware einschl. Feinkosterzeugnisse verkaufen;
  • aus fertigen Halbprodukten das Haupt- und Zusatzsortiment von Feinkostprodukten und Getränken herstellen;
  • technologische Abläufe der Zubereitung von Feinkosterzeugnissen auswählen und anwenden, mit technologischen Normen arbeiten, Hauptaugenmerk auf Qualität, ästhetische Zubereitung und Anrichtung von Feinkosterzeugnissen hinsichtlich der Gesundheit der Verbraucher und der Grundsätze der rationalen Ernährung richten;
  • Preis für Feinkosterzeugnisse und Service kalkulieren;
  • Qualität von Lebensmitteln und Feinkosterzeugnissen bewerten, Mängel von Lebensmitteln einschl. Feinkosterzeugnissen identifizieren;
  • Feinkosterzeugnisse und Lebensmittelwaren aufbewahren und lagern;
  • mit Verpackungen in Übereinstimmung mit Hygiene- und Sicherheitsvorschriften umgehen;
  • Angebot von Feinkosterzeugnissen vorbereiten und präsentieren;
  • Lebensmittelwaren zum Verkauf vorbereiten und arrangieren;
  • Hygienevorschriften einhalten;
  • Lebensmittelwaren auf verschiedene Weisen verpacken, einschl. Geschenkverpackungen;
  • Verkaufsdokumentation der zu verkaufenden Ware anfertigen und bearbeiten;
  • Reklamation von Lebensmittelware gegenüber Lieferanten und Kunden in Übereinstimmung mit der geltenden Legislative abwickeln;
  • mit Kassen und Kassensystemen arbeiten;
  • Abnahme und Übernahme von Lebensmittelware ausführen;
  • mit Geräten, Maschinen und anderer Ausstattung der Verkaufsstelle arbeiten;
  • die mit der Warenbewegung in der Betriebsstelle in Verbindung stehenden Belege führen;
  • physische und buchhalterische Inventur von Waren und Mehrwegverpackungen durchführen;
  • Lebensmittelware in den Verkaufsstellen und Auslagevitrinen herrichten und arrangieren;
  • Einkauf von Lebensmittelware vereinbaren;
  • Unternehmens- und Geschäftskorrespondenz in Übereinstimmung mit der normierten Regelung ausfertigen;
  • im Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern gesellschaftlich auftreten und professionell handeln.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent wird sich bei der Ausübung des Berufs Verkäufer von Lebensmittelwaren und Feinkost in Schnellimbissverkaufsstellen, Verkaufsstellen für Molkereiwaren, in Gastronomiebetrieben, auf Messen und Verkaufsausstellungen verwirklichen. Der Absolvent ist ebenfalls in der Lage, Feinkosterzeugnisse aus Halbfabrikaten zuzubereiten. Der Absolvent kann auch im Beruf Lagerarbeiter in Geschäften eingesetzt werden. Nach Erwerb der erforderlichen Praxis im Fachbereich ist er zu Privatunternehmungen im Handel gefähigt.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 120 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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