ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
82-41-M/06 Výtvarné zpracování kovů a drahých kamenů (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
82-41-M/06 Künstlerische Bearbeitung von Metall und Edelsteinen (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
Fachrichtung: Oberflächen- und Filigran-Gravur, Kunstschmieden und Kunstschlosserei, Gold- und Silberschmieden, Schleifen und Gravieren von Edelsteinen, Kunstguss, evtl. weitere.
 
  • sich auf dem Gebiet der Kunstgeschichte und Ästhetik der angewandten Kunst orientieren;
  • sich über die Trends des gegenwärtigen Designs orientieren, Fähigkeiten einer schöpferischen künstlerischen Lösung der gestellten Aufgabe anwenden;
  • künstlerische Ausdruckstechniken beherrschen, die mit der künstlerischen Bearbeitung der Materiale in der Fachrichtung zusammenhängen;
  • die Eigenschaften der benutzten Materiale kennen und sich über ihre geeignete Wahl vom Standpunkt der Verwendung für ein konkretes Produkt entscheiden;
  • traditionelle und neue technologische Prozesse beherrschen, die durch die
  • Bildungsfachrichtung gegeben sind, das geeignetste Verfahren bei dem Umsetzen des künstlerischen Entwurfs wählen, die Qualität der Arbeitsoperationen beurteilen;
  • Künstlerische und Ausdrucksmöglichkeiten der technologischen Realisierungsprozesse, Techniken und der bearbeiteten Materiale nutzen;
  • sich im Sortiment der Arbeitsmittel, Geräte, Werkzeuge und Maschinen orientieren, sie für konkrete Arbeitsprozesse anwenden können, Art ihrer Pflege, Wartung und Aufbewahrung kennen;
  • die festgelegten technologischen Prozesse bei der Arbeit mit Material genau einhalten, betreffende Normen respektieren;
  • einfache, komplizierte bis höchst anspruchsvolle Erzeugnisse entsprechend den künstlerischen Entwürfen schaffen;
  • geeignete technologische Prozesse der Oberflächenbehandlung anwenden;
  • Entwürfe einfacher, komplizierter bis höchst anspruchsvoller Erzeugnisse, evtl. Sets gestalten;
  • beim Gestalten eines künstlerischen Entwurfs den technologischen, herstellungsmäßigen und ökonomischen Standpunkt beachten; komplette künstlerische, technische und technologische Dokumentation ausarbeiten;
  • Computergrafik bei der Gestaltung der künstlerischen Entwürfe anwenden;
  • Tätigkeitskomplex in der vollen Breite des technologischen Gebietes ausüben, die durch die spezifische Vorbereitung in der Fachrichtung gegeben ist.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent betätigt sich aufgrund der eroberten Fachprofilierung bei der Berufstätigkeit im Bereich der entsprechend spezialisierten angewandten künstlerischen Gestaltung und der Finalbearbeitung von Erzeugnissen, d. h. bei den mit dem Entwerfen und Ausführung von künstlerischen Gebrauchsgegenständen und dekorativen Gegenständen zusammenhängenden Arbeitstätigkeiten, Modell- und Mustergestaltung inkl. ihrer Realisierung im Material, bei den mit der technischen Vorbereitung der Produktion, Werkstatt- oder Sektionenleitung zusammenhängenden Tätigkeiten, die den entsprechenden Bereich der angewandten Gestaltung und Produktion umfassen u ä.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Designer und Realisator von anspruchsvollen Erzeugnissen/Sets, Technologe, Produktionsvorbereiter, Werkstattleiter u ä.  
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 736 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Prokázání talentových předpokladů
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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