4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND |
Der Absolvent ist als Beschäftigter in Gartenbauberufen (Blumengeschäfte, Gartenbau, Obstanbau, Gemüseanbau) tätig, insbesondere übernimmt er Hilfsarbeiten bei der Vermehrung von Obst- und Ziermaterial sowie der Blumenzucht, im Obst- und Gemüseanbau, bei der Anlegung und Pflege von Grünflächen und der Landschaftsgestaltung sowie beim Blumenbinden und Arrangieren von Blumen.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Obstzüchter, Gemüsehändler, Baumschulengärtner, Blumenhändler, Florist, ggf. Mitarbeiter im Pflanzenschutz. |
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