ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
65-41-L/005 Číšník (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
65-41-L/005 Kellner (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • die Technik der Bedienung von Gästen und die Regeln des Bedienens beherrschen;
  • Speisen vor dem Gast zubereiten und zurichten;
  • Mischgetränke zubereiten;
  • Feste und Feiern vorbereiten;
  • in einer Fremdsprache in unterschiedlichen Situationen bei der Betreuung von Gäste in Standardsituationen wie bei gesellschaftlichen Angelegenheiten kommunizieren;
  • Bestellungen annehmen, sie in Evidenz halten und erledigen, mit dem Kunden oder Auftraggeber Berechnungen ausführen;
  • Speise- und Getränkekarten, Angebotslisten nach gastronomischen Regeln zusammenstellen, festliche Menüs und Menüs für verschiedene Angelegenheiten zusammenstellen;
  • Evidenz über den Warentransfer und den Lagervorrat führen, Preise kalkulieren, Einnahmen berechnen;
  • Grundkenntnisse über die Buchhaltung, Hotel-Agenda, -Führung und das Hotel-Marketing haben;
  • Übersicht über die technische und technologische Ausstattung eines Betriebes haben, entsprechende Anlagen verwenden;
  • die Art und Weise der Vorbereitung üblicherweise angebotener Speisen und Getränke charakterisieren;
  • unterschiedliche Arten der Geschäftskorrespondenz vorbereiten, moderne Kanzlei- und EDV-Technik verwenden;
  • Teamarbeit, die gesamte Teamleitung und die Lösung von Problemsituationen organisieren und bewältigen;
  • den Einrichtungsbetrieb der Gemeinschaftsverpflegung im Bereich des Absatzes organisieren und leiten;
  • Vorschriften bei der Leitung von Verpflegungseinrichtungen anwenden;
  • Ergebnisse von Marketing-Recherchen bei der Leitung eines gastronomischen Betriebes verwenden;
  • die Arbeitsqualität, die Einhaltung hygienischer Vorschriften und der Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kontrollieren;
  • sich professionell und gesellschaftlich angemessen benehmen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in Funktionen des mittleren Managements in Einrichtungen der öffentlichen und Zweckverpflegung, in Verpflegungsdienstleistungsbetrieben auch von höherer Kategorie beschäftigt, sowie in weiteren Arbeitsfeldern, die mit dem Betrieb, Absatz und der Bedienung von Gemeinschaftsverpflegung zusammenhängen.
Beispiele möglicher Arbeitspositionen: Kellner/Kellnerin, Oberkellner, Betriebsleiter.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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