4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND |
Der Absolvent ist in mittleren Führungspositionen auf dem Gebiet des Schienenverkehrs, in Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sicherstellung des Zugbetriebs und beweglicher Teilen, bei der Einrichtung und Führung von Zügen, im Personen- und Stückgutverkehr, bei der Datenerfassung und -übertragung für die Computertechnik, im kombinierten und öffentlichen Verkehr, im Anschlussgleis sowie im internationalen Verkehr tätig.
Der Absolvent ist als Transport- und Verkehrsbeauftragter, Kassierer für Personen- und Güterverkehr, selbständiger Gewerbetreibender, Fahrzeugabfertiger, Transitunternehmer, Operator, Fernmelder, Arbeiter des kombinierten Verkehrs, Abstellgleisträger, Zollanmelder oder Rangierer tätig.
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