ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
28-56-E/01 Papírenská výroba (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
28-56-E/01 Papierherstellung (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • Gedanken in der Muttersprache selbstständig und fließend ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
  • Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
  • unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
  • an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
  • mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
  • mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • das Grundsortiment von Papierprodukten kennen;
  • verschiedene Arten von Rohstoffen (Zellstoffholz) unterscheiden, ihre Verwendung in der Papierherstellung kennen, Rohstoffe für die weitere Verarbeitung in der Papierherstellung entgegennehmen und vorbereiten;
  • Rohstoffe und Halbfabrikate in einer bestimmten Papierherstellungsstufe nach dem technologischen Verfahren verarbeiten, Anlagen zur Regeneration von Chemikalien und Bleichanlagen betreiben und chemische Lösungen vorbereiten;
  • manuelle Methoden der Papierherstellung beherrschen;
  • einfache Eingangs-, Zwischen- und Ausgangskontrollen von Faser-, Zell- und Papierstoff und fertigen Papierprodukten durchführen, die vorgeschriebenen technischen Daten protokollieren, Papierprodukte verpacken, etikettieren und expedieren;
  • Maschinen und Anlagen in den Abteilungen der Annahme und Rohstoffaufbereitung, bei der Zellstoffherstellung, der Papierherstellung und -verarbeitung sowie bei der Manipulation mit Produkten in verschiedenen Stadien der Papierherstellung bedienen, die Reinigung und allgemeine Wartung dieser Anlagen durchführen;
  • die Abwässer und Emissionen aus der Papierherstellung kontrollieren, mit Abfällen in verschiedenen Stadien des Produktionsprozesses in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Ökologie manipulieren;
  • die Hygienegrundsätze bei der Herstellung von Hygieneprodukten und Produkten, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, beachten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent des Bereichs Papierherstellung ist auf die Durchführung einfacherer Tätigkeiten in den folgenden Bereichen der Papierherstellung vorbereitet: Annahme und Aufbereitung von Holz, Altpapier und Hadernstoffen, Herstellung von Zellstoff und Papier, Veredelung und Verarbeitung von Papier und Pappe für Endprodukte der Papierindustrie.
Er kann in den Betrieb und der geringfügigen Wartung von Maschinen und Anlagen bei der Verarbeitung des anfänglichen Sortiments an Papierrohstoffen, Zwischenprodukten und Produkten aller Art sowie in der Qualitätskontrolle in den verschiedenen Phasen des Produktionsprozesses tätig sein. Der Absolvent kann in den Positionen des Hilfsarbeiters in der Papierindustrie, des Papiermachers, des Zellstoffarbeiters und des Papierverarbeiters Arbeit finden.
 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 2
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 353, EQF 3
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 2 Jahre / 2 048 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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