ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
36-62-E/01 Sklenářské práce (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
36-62-E/01 Verglasungsarbeiten (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • Gedanken in der Muttersprache selbstständig und fließend ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
  • Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
  • unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
  • an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
  • mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
  • mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
  • über Grundkenntnisse der eigenen Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und über die bei der Arbeitssuche erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Fachliche Kompetenzen:

  • die technische Dokumentation von Verglasungskonstruktionen und -arbeiten verwenden;
  • einfache Verglasungsskizzen und Zeichnungen anfertigen und lesen;
  • Verglasungskonstruktionen messen und die Glasgröße bestimmen;
  • den Arbeitsplatz vorbereiten und organisieren;
  • den Materialverbrauch bestimmen;
  • Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Arbeits- und Handhabungshilfen wählen, verwenden und warten;
  • geeignete Gläser, Befestigungs- und Hilfsmaterialien für Verglasungsarbeiten wählen und verwenden, diese zum Verarbeitungsort transportieren und vor der Verarbeitung vorbereiten;
  • das Arbeitsverfahren für Verglasungsarbeiten vorschlagen;
  • die optimalen Arbeitsbedingungen für Verglasungsarbeiten in Höhen und auf Dachkonstruktionen bewerten;
  • verschiedene Glasarten von Hand und mit Hilfe von Maschinen schneiden, einschließlich Gläsern mit Drahteinsatz, Sicherheitsverbundglas und Spiegeln;
  • Glas mechanisch bearbeiten;
  • Befestigungs- und Dichtungsmaterialien wählen und verwenden;
  • mit verschiedenen Glasarten verglasen;
  • Flachglas lagern, handhaben und transportieren;
  • wärmedämmende Doppelverglasung in Holz-, Kunststoff- und Metallprofilen mit Verglasungsstangen einbauen;
  • Verglasungskonstruktionen warten und reparieren;
  • Bilder einrahmen und passpartieren;
  • die Arbeitsqualität in dem der Qualifikation angemessenen Umfang überwachen und beurteilen;
  • die fertiggestellte Arbeit an den Kunden übergeben;
  • negative Auswirkungen von Tätigkeiten im Arbeitsbereich auf die Umwelt reduzieren, gefährliche Stoffe erkennen und Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist im Bereich der Werkstatt- und Bauverglasungsarbeiten beschäftigt, bei den Tätigkeiten wie z. B. Flachglas mit der Hand und mit Maschinen bearbeiten, Konstruktionen mit verschiedenen Flachgastypen in Kitt und unter Verwendung von Profilen verglasen, Doppelverglasung in Holz-, Metall- und Kunststoff-Profile ausführen, Bilder einrahmen und passpartieren einschließlich Verglasung, verglaste Konstruktionen reparieren und warten.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Glaser.
 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 3 072 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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