ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
28-57-E/01 Keramická výroba (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
28-57-E/01 Keramikherstellung (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • Gedanken in der Muttersprache selbstständig und fließend ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
  • Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
  • unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
  • an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
  • mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
  • mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
  • über Grundkenntnisse der eigenen Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und über die bei der Arbeitssuche erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Fachliche Kompetenzen:

  • geeignete Rohstoffe auswählen, deren Eigenschaften, Qualität und Menge festlegen, Materialien nach gültigen Grundsätzen lagern;
  • technische Standards verwenden und die technologische Disziplin im Produktionsprozess einhalten;
  • den Arbeitsplatz, geeignete Keramikmaterialien, notwendige Werkzeuge und Hilfsmittel vorbereiten;
  • mit Werkzeugen arbeiten, Maschinen und Einrichtungen bedienen, grundlegende Wartungsarbeiten durchführen;
  • Rohstoffe und Materialien gemäß dem technologischen Verfahren für die manuelle und maschinelle Herstellung anpassen, Betrieb, Wartung und Reinigung einfacher Maschinen und Einrichtungen durchführen;
  • die Herstellung einfacher Gipsformen beherrschen und verschiedene Formungsmethoden kennen: Drehen, Gießen in Formen, Bearbeiten, Pressen, Schmelzen;
  • Keramikprodukte gemäß Produktionsdokumentation herstellen, Handarbeit und Handwerkskunst bei der manuellen Herstellung von Keramikprodukten nachweisen;
  • die Grundlagen technologischer Prozesse beherrschen: Trocknen, Brennen von Keramikprodukten, Brennen von Dekor;
  • die Qualität beurteilen und Keramikprodukte sortieren, sie vorschriftsmäßig kennzeichnen, die fertigen Produkte verpacken und versenden;
  • auf den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz achten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist im Bereich der Keramikherstellung oder der Baustoffe bei der Produktion von Gebrauchskeramik, technischer Keramik, hitzebeständiger Keramik, technischem Porzellan und anderer Spezialkeramik beschäftigt, bei Arbeitstätigkeiten wie die Endbearbeitung von keramischen Erzeugnissen, bei der Durchführung der abschließenden Oberflächenbehandlung von Keramik, beim Glasieren, beim Aufstellen und Herausnehmen von Keramik aus den Trockenöfen, Öfen und beim Sortieren von gebrannter Keramik. Der Absolvent ist in der Lage, Gipsformen zu gießen und einfache keramische Produkte von Hand oder in den Fertigungsstraßen auszugießen, führt einfache Wartungsarbeiten an Maschinen und Einrichtungen in der Keramikproduktion durch.  Er verwaltet die Handhabung des Rohmaterials, die Sortierung, Bewertung, Verpackung und den Versand der fertigen Produkte. Er kann eine geeignete Beschäftigung in der handwerklichen und maschinellen Produktion finden.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Hilfsarbeiter in der Keramikproduktion, Arbeiter in der Keramikproduktion.
 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 3 072 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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