3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- den Lauf von Maschinen und Anlagen verwalten, organisieren oder operativ sicherstellen;
- die Wartung von Maschinen und Anlagen einschließlich der Diagnose des technischen Zustands verwalten;
- technische Parameter von Maschinen und Anlagen kennen;
- Rechtsnormen im Zusammenhang mit ihrer Hierarchie anwenden (Arbeitssicherheit, Bergbaugesetz, Verordnungen, niedrigere Rechtsnormen, Vorschriften, Organisationsnormen, technische und Qualitätsnormen u. dgl.);
- Ursachen von Unfällen analysieren und mit Analysen von schwerwiegenden Unfällen größeren Ausmaßes arbeiten, um Risiken zu erkennen und zu verhüten;
- Kompetenzen im Zusammenhang mit den Besonderheiten der regulierten Berufe besitzen (bergmännische Tätigkeiten und die auf bergmännischer Weise durchgeführten Tätigkeiten) und selbstständig ihre Gültigkeit und Gültigkeitsbedingungen aktualisieren;
- physikalische, technische und technologische Prüfungen an Gesteinen durchführen und die gemessenen Prüfergebnisse auswerten;
- Darstellungsarten der Erde auf Karten in analoger und digitaler Form beherrschen und ein Überblick über die Form und Größe der Erde und ihrer Naturgebiete haben;
- mit Karten (Erdmantel, Katasterkarten u. dgl.) arbeiten;
- sich Methoden der geologischen Erkundung aneignen;
- geeignete technologische Mittel im Zusammenhang mit den gemessenen Gesteinseigenschaften, ökonomischen Parametern und umweltrelevanten Aspekten wählen;
- bei dem Entwurf von Abbautechnologien (z. B. Maschinenparameter, Komponenten, Optimierungskriterien, Umweltauswirkungen) im Zusammenhang mit dem Abbau von Mineralrohstoffen von den Anforderungen an maximale Zuverlässigkeit und Sicherheit ausgehen;
- erforderliche Angaben aus normativen technischen Unterlagen und technologischen Plänen herauslesen;
- Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Unterstützung einer effektiven Arbeit nutzen.
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