3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
- eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
- sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
- sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
- Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
- die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
- ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
- die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
Fachliche Kompetenzen:
- sich in Kunstgeschichte und in der Entwicklung des Kunsthandwerks orientieren;
- traditionelle Schmied- und Schlosserverfahren und -Techniken, Konstruktionsprinzipien der Produkte beherrschen, ihre Herstellung vorbereiten;
- Ablauf der einzelnen Arbeitsoperationen bestimmen;
- geeignete Grund- und Hilfsmaterialien für Anfertigung eines konkreten Erzeugnisses mit entsprechenden funktionellen und ästhetischen Parametern wählen;
- kunsthandwerkliche dekorative und Gebrauchsgegenstände aus Metall herstellen;
- spezielle Schmiedetechniken und technologische Verfahren anwenden; Voluten rollen, gotische und Renaissancezapfen herstellen, Akanthusmotive und Gitterelemente schmieden;
- aufgrund eines bestimmten technologischen Verfahrens Schlösser, Gitter, Rahmen für Gitter, Geländer, Tore, Schließmechanismen nach Zeichnungsdokumentation von künstlerischen Entwürfen oder nach originalen Vorbildern herstellen, sowie deren Oberflächenbehandlung durchführen
- Montagearbeiten im Innen-und Außenraum durchführen;
- Reparatur und Erneuerung von beschädigten Teilen aufgrund des festgestellten Umfangs der Beschädigung durchführen, traditionelle technologische Verfahren einhalten;
- geeignete Konservierungsmethoden anwenden;
- entsprechende Normen und Vorschriften der Denkmalspflege einhalten;
- Original- und Folgedokumentation zu einer konkreten Arbeit bearbeiten.
|
|