ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
16-01-M/001 Ochrana a tvorba životního prostředí (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
16-01-M/001 Umweltschutz und Umweltgestaltung (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Kenntnisse der Biologie, Ökologie, Geografie, Hydrologie und Geodäsie im Rahmen der eigenen Arbeitstätigkeit anwenden;
  • Umweltproben entnehmen, entsprechende Messungen und Beobachtungen in Labors, Betriebsstätten und im Gelände vornehmen, Messergebnisse bearbeiten und auswerten;
  • entsprechende Geräte und Anlagen bedienen, deren Betrieb, Wartung und Kontrolle sichern;
  • Teillösungen zu Schutz und Gestaltung von Umwelt- und Landschaftskomponenten mit besonderer Betonung auf Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen menschlicher Tätigkeit entwerfen;
  • Bau- und Raumplanungstätigkeiten sowie grundlegende Vermessungsarbeiten sichern;
  • sich in der Wasser- und Abfallwirtschaft und in den Möglichkeiten zur Nutzung alternativer Energie- und Rohstoffquellen auskennen;
  • die Verwaltungsagenda der einzelnen Umweltkomponenten sichern, Kontroll- und Beratungsleistungen sowie methodische Leistungen auf dem Gebiet des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes in dem definierten Abschnitt erbringen, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften und Normen überwachen, Sanktionsentscheidungen vorbereiten und Abhilfemaßnahmen vorschlagen;
  • im Einvernehmen mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung Aufklärungstätigkeit für die Öffentlichkeit leisten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in mittleren Leitungsfunktionen in der staatlichen Verwaltung und Selbstverwaltung, in der Verwaltung von Landschaftschutzgebieten und Nationalparks, in Inspektionen des Umweltschutzes und Abteilungen der Umweltüberwachung, in Firmen im Bereich der Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Grünanlagenpflege und in Unternehmensabteilungen des Umweltschutzes tätig. Er übernimmt ebenfalls Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung von Labors, in den Bereichen Kontrolle, Verwaltung, Projektierung und Investition, Erziehung und Bildung, Propagation und Aufklärung.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Ökologe (Beschäftigter in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Schutz der Atmosphäre, Umweltreferent der staatlichen Verwaltung), Hydrologe, Meteorologe.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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