ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
26-57-H/001 Autoelektrikář (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
26-57-H/001 Autoelektriker (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Grundüberblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern;
  • effektiv die Arbeit im kleinen Team einschließlich der Teamleitung organisieren und bewältigen, Problemsituationen lösen;
  • über elementare Fertigkeiten der Informationsarbeit verfügen und Informations- und Kommunikationstechnologien benützen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • technische und elektrotechnische Kraftfahrzeug-Unterlagen kennen und nützen, Angaben auf elektrotechnischen Zeichnungen und Schemata verstehen;
  • Schaltungselemente und Schaltungen elektrischer und elektrotechnischer Anlagen schematisch darstellen, Kataloge ihrer Bestandteile nutzen;
  • elektrotechnische Funktions-, Übersichts-, Produktions-, Bau- und Leitungsschemata verstehen, die in ihnen dargestellten Beziehungen bei der Vorbereitung von Arbeitsoperationen, ihrer Ausführung und nachfolgenden Kontrolle benutzen;
  • elektrische und elektronische Schaltungen und Anlagen auf angemessener Ebene einrichten, geeignete Bestandteile wählen, Schaltungen oder Anlagen und ihre Wiederinbetriebnahme realisieren, ihre Funktion kontrollieren und Betriebsparameter messen;
  • Kraftfahrzeug-Elektrozubehör warten, einstellen und reparieren;
  • Anlagen mit aktiven und passiven Bauelementen und integrierten Schaltungen mit Hilfe von technischen Unterlagen zuschalten, diagnostizieren und reparieren;
  • durch Fahrzeugbetrieb entstandene Mängel der elektrischen Ausstattung ausfindig machen, das Vorgehen bei der Nachermittlung festlegen und Mängel beseitigen;
  • sich in der Digitalelektronik und ihrer Anwendungen orientieren;
  • elektrische und elektronische Anlagearten und ihre Teile unterscheiden, auf Grund festgestellter Werte Reparaturen an Fahrzeugen durchführen und diese nachfolgend in Betrieb setzen;
  • Teile der in Kraftfahrzeugen benutzten elektronischen Anlagen und Geräte demontieren, reparieren und funktionsrichtig zusammensetzen;
  • die geeignetste Methode für das Messen an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen wählen;
  • geeignete Messkreise entwerfen und realisieren, in Autowerkstätten übliche Spezialdiagnoseinstrumente benutzen;
  • Messwerte für Kontrolle, Diagnostik, Fehlerbeseitigung und Inbetriebsetzung auswerten;
  • technische Erkenntnisse aus der Bearbeitung, Aufbereitung, Verarbeitung und Benutzung von verschiedenen metallischen und nichtmetallischen Materialien bei Arbeitshilfstätigkeiten nutzen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent kann sich als Autoelektriker in kleineren und größeren Autohöfen und Kraftfahrzeugwerkstätten bei der Zusammensetzung, Einstellung und Identifikation von Mängeln an elektrischen und elektronischen Fahrzeugeinrichtungen und ihren Reparaturen durchsetzen.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 120 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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