3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
- eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
- sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
- sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
- Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
- die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
- ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
- die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
Fachliche Kompetenzen:
- geeignete Werkzeuge, Hilfsmittel, Maschinen und Anlagen verwenden, die Verfahren zu ihrer Wartung und Aufbewahrung kennen;
- die Eigenschaften der verwendeten Materialien kennen, sich entscheiden können, ob das Material für das Endprodukt geeignet ist;
- die Technologien des Gießens, Schmelzens, Metallgießens und der Wärmebehandlung von Stahl beherrschen;
- die Konstruktionssysteme der Anfertigung von Formen und Modellen sowie die technologischen Verfahren der Gestaltung und Endfertigung von Guss-Stücken beherrschen;
- sich in den Trends des modernen Designs orientieren, innovative künstlerische Ideen bei der Bearbeitung eines Auftrages einbringen;
- einfache, komplizierte bis höchst anspruchsvolle Erzeugnisse und Sets/Garnituren entwerfen;
- einfache, komplizierte bis höchst anspruchsvolle Erzeugnisse und Sets/Garnituren entsprechend den künstlerischen Entwürfen schaffen;
- geeignete technologische Verfahren der Oberflächenbehandlung anwenden;
- geeignete Verfahren der Konservierung und Vervollständigung beschädigter Guss-Stücke festlegen;
- komplette Unterlagen anfertigen, die entsprechenden Normen kennen und respektieren;
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