ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
78-42-M/04 Zdravotnické lyceum (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
78-42-M/04 Medizinisches Lyzeum (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • über die für das weitere Studium erforderliche allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • das eigene Lernen organisieren und steuern und objektiv eigene Ergebnisse auswerten;
  • unterschiedliche Lernstile beherrschen und passende Informationsquelle richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern eines Problems bzw. Hypothesen bestimmen, Lösungsvarianten zur Geltung bringen, selbständig oder im Team arbeiten;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern eines Problems bestimmen, Lösungsvarianten zur Geltung bringen, selbständig oder im Team arbeiten;
  • seine Meinungen und Haltungen mündlich und schriftlich formulieren, in einer Fremdsprache auf dem Niveau B1 und in einer weiteren Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren, die Motivation zur ständigen Vertiefung der eigenen Sprachkompetenz haben;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über Möglichkeiten des weiteren Studiums haben, eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt kennen, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über die weiteres Studium und eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, - mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von Aufgaben und praktischen Problemen anwenden;
  • mit Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessenen Informationsquellen nutzen, effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur unterstützen, den Wert des Lebens schätzen;
  • über soziale und kulturelle Kompetenzen verfügen, die für das zivile Leben in einer demokratischen - Gesellschaft notwendig sind;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten.

Fachliche Kompetenzen:

  • über das Konzept für die Förderung und den Schutz der Gesundheit Bescheid wissen, Gesundheitsrisiken in einzelnen Entwicklungsabschnitten des menschlichen Lebens kennen;
  • Grundkenntnisse der klinischen Propädeutik, der klinisch angewandten Anatomie, Physiologie und Psychologie besitzen;
  • vormedizinische Erste Hilfe im Einklang mit den Standards der Ersten Hilfe leisten;
  • Grundmethoden wissenschaftlicher Arbeit sowie naturwissenschaftlicher und medizinischer Forschung beherrschen;
  • naturwissenschaftliche Prinzipien zur Lösung von Problemen in Zusammenhang mit den Eigenschaften und dem Verhalten von Bioplasmen, d. h. mit der Gesundheit des Menschen anwenden;
  • Daten, die durch Beobachtung, Experimente und Messung von chemischen, physikalischen und biologischen Prozessen in lebendigen Stoffen gewonnen werden, selbstständig verarbeiten und interpretieren;
  • Fachterminologie einschließlich der Grundlagen der lateinischen Terminologie verwenden, insbesondere in der allgemeinen Symptomatologie;
  • über das Mechanismus der Marktwirtschaft Bescheid wissen, über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Gesundheitsmanagements verfügen; 
  • die Mittel von Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich des Gesundheitswesens anwenden;
  • theoretische Erkenntnisse bei der aktiven Förderung und dem Schutz der Gesundheit anwenden, sich im System der Gesundheitspflege orientieren.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist insbesondere zu einem weiteren Studium eines medizinischen Fachs an medizinischen, pharmazeutischen, medizinisch-sozialen und anderen Fakultäten von Hoch- und Fachschulen befähigt. Die Aneignung der wesentlichen Fähigkeiten schafft gemeinsam mit einer vollständigen fachlichen Bildung auch sehr gute Voraussetzungen für einen unmittelbaren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt an spezifischen Arbeitsplätzen, zum Beispiel in der medizinischen Verwaltung, in einer Krankenkasse und in medizinisch-sozialen Abteilungen von Organen der öffentlichen Verwaltung.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 344, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 096 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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