ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
16-01-M/004 Ekologie a ochrana krajiny (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
16-01-M/004 Ökologie und Landschaftsschutz (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart der eigenen Nation im europäischen und weltweiten Kontext besitzen;
  • eigene Meinungen und Stellungnahmen schriftlich und mündlich formulieren, die Grundkommunikation in mindestens einer Fremdsprache meistern, Fachterminologie benutzen;
  • sich weiterbilden, effektiv arbeiten und eigene Erfolge objektiv beurteilen;
  • sich an sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und die Verantwortung für anvertraute Aufgaben übernehmen;
  • Informationen verarbeiten, Informations- und Kommunikationsmittel sowie Technologien verwenden;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
  • die Rechte und Pflichten von Angestellten und Arbeitgebern kennen, aktiv nach Arbeitsmöglichkeiten suchen;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.

Fachliche Kompetenzen:

  • Kenntnisse der Chemie, Biologie, Ökologie und Geologie bei ihrer Arbeitstätigkeit anwenden;
  • Umweltproben entnehmen, entsprechende Messungen und Beobachtungen in Labors, Betriebsstätten und im Gelände vornehmen, Messergebnisse bearbeiten und auswerten;
  • technologische Prozesse auf der Grundlage von Betriebskontrollen bewerten und diese im Einvernehmen mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung optimieren;
  • entsprechende Geräte und Anlagen bedienen und deren Wartung und Kontrolle sichern;
  • sich in der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie in der entsprechenden Legislative auskennen;
  • die Verwaltungsagenda der einzelnen Umweltkomponenten sichern, Kontroll- und Beratungsleistungen sowie methodische Leistungen auf dem Gebiet des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes in dem definierten Abschnitt erbringen, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften und Rechtsnormen überwachen, Sanktionsentscheidungen vorbereiten und Abhilfemaßnahmen vorschlagen;
  • hygienisch relevante Rechtsnormen in der kommunalen Hygiene und der Arbeitshygiene anwenden, Hygieneaufsicht ausüben;
  • im Einvernehmen mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung Aufklärungstätigkeit für die Öffentlichkeit leisten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist insbesondere in der staatlichen Verwaltung und Selbstverwaltung, in den Verwaltungen von Landschaftsschutzgebieten und Nationalparks sowie in Umweltinspektionen und Hygieneinspektionen tätig. Im Produktions- und Dienstleistungsbereich ist er vor allem in Labors und Abteilungen der Umweltüberwachung, in Umweltagenturen, Firmen mit Spezialisierungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Rekultivierung und Grünanlagenpflege, Projektierungs- und Investitionstätigkeit, in der Wasserwirtschaft, in Betriebsabteilungen des Umweltschutzes tätig oder übernimmt Aufgaben im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie Werbe- und Aufklärungstätigkeiten auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Ökologe (Beschäftigter in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Schutz der Atmosphäre, Umweltreferent der staatlichen Verwaltung), Hydrologe, Meteorologe.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 157 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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