ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
26-51-E/01 Elektrotechnické a strojně montážní práce (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
26-51-E/01 Elektrotechnische und mechanische Montagearbeiten (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • Gedanken in der Muttersprache selbstständig und fließend ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
  • Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
  • unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
  • an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
  • mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
  • mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
  • über Grundkenntnisse der eigenen Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und über die bei der Arbeitssuche erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Fachliche Kompetenzen:

  • elektrotechnische und mechanische Zeichnungen und schematische Darstellungen verwenden;
  • schematisch die Bauteile und Schaltkreise üblicher elektrischer und elektronischer Maschinen und Anlagen darstellen;
  • mit technischen und Sicherheitsstandards und -vorschriften vertraut sein;
  • technische Diagramme lösen, dargestellte Zusammenhänge bei der Ausführung von Arbeitsaufgaben nutzen;
  • Gegenstände aus Metallwerkstoffen, Kunststoff und Holz mit Handwerkzeugen in die gewünschte Form bringen;
  • mechanische Komponenten und Teile von elektrischen Maschinen, Geräten, Anlagen und verschiedenen Montagevorrichtungen herstellen, einschließlich der notwendigen Vorarbeiten;
  • elektrotechnische und technische Materialien und Komponenten verwenden;
  • unter Aufsicht und gemäß den Anweisungen des verantwortlichen Mitarbeiters vorbereitende Arbeiten für die elektrische Verkabelung durchführen, Installationen und Anschlüsse von Kabeln, Steckdosen usw. vorbereiten;
  • durch Löten elektrische und elektronische Bauteile abziehen und anschließen;
  • Arbeiten an technischen Anlagen gemäß der technischen Dokumentation oder gemäß den Anweisungen des verantwortlichen Mitarbeiters durchführen;
  • unter Aufsicht und gemäß den Anweisungen des verantwortlichen Mitarbeiters elektrotechnische Grundparameter messen;
  • elektromechanische Produkte und Anlagen zusammenbauen und zerlegen;
  • Komponenten und Teile von elektrischen Maschinen, elektronischen Geräten und Anlagen installieren;
  • technische Anlagen überprüfen;
  • die für die einzelnen Arbeitstätigkeiten verbindlichen Arbeitsanweisungen einhalten, die vorgegebene Anlage in Betrieb halten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent wird im Bereich der Elektrotechnik und des Maschinenbaus, bei Arbeitstätigkeiten in der Fertigung, Montage oder Demontage von elektrotechnischen Anlagen beschäftigt sein. Der Absolvent führt die erforderlichen Elektro-, Verdrahtungs-, Installations- und Maschinenmontagearbeiten am Arbeitsplatz durch, bedient Produktionsanlagen und führt einfache Wartungsarbeiten an elektrotechnischen und technischen Anlagen durch.
 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 3 072 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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